Frage: Sorgerecht und Besuchsrecht

hallo frau bader, ich habe folgende frage: und zwar geht es darum das ich mit meinem freund einen gemeinsamen sohn habe der etzt 4 monate alt ist. doch seid einiger zeit ist die beziehung schon so kaputt das ich es einfach nicht mehr mit ihm aushalte. ich habe das alleinige sorgerecht und wollte fragen, wenn ich mich von ihm trenne.. kann ich dann sagen das er den kleinen nicht mehr sehen darf? wir sind nicht verheiratet sondern leben nur zusammen. er hat aber die vaterschaft anerkannt. können sie mir auch sagen welche finanziellen hilfen man von wo herbekommt? denn ich bekomme nur kindergeld für den kleinen und das erziehungsgeld. und das würde von vorne bis hinten nicht reichen für eine eigene wohnung. ich bin so ratlos was ich machen soll. und der kleine bekommt es doch sicherlich auch schon mit. :-""""( würde mich üer eine antwort sehr freuen. danke

Mitglied inaktiv - 15.06.2004, 22:14



Antwort auf: Sorgerecht und Besuchsrecht

Hallo, ich stimmt Sofie voll zu. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2004



Antwort auf: Sorgerecht und Besuchsrecht

habe vergessen zu erwähnen das er arbeitslos ist, und möchte gerne noch wissen wie es da aussieht mit dem unterhalt. kann er den verweigern und wie würde es überhaupt ablaufen??

Mitglied inaktiv - 15.06.2004, 22:16



Antwort auf: Sorgerecht und Besuchsrecht

Hallo ! Also den Umgang kannst Du nicht verweigern denn schließlich ist er der Vater ! Zum Unterhalt : Er hat einen Selbstbehalt von 730 Euro dh wenn er weniger Arbeitlosengeld bekommt braucht er auch keinen Unterhalt zu zahlen (logisch ! Wovon auch ) Für Euer Kind kannst Du dann Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen !(122 Euro) Für Dich wird wohl kein Unterhalt übrig bleiben dh Du mußt Dich ans Sozialamt wenden ! LG Sofie

Mitglied inaktiv - 16.06.2004, 08:35



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