Frage: Selbständig und Krankes Kind

Liebe Frau Bader, unser Sohn ist 5 Jahre alt und leidet an einer eher seltenen Krankheit, der Neurofibromatose. (Gendefekt von Geburt an) Mein Mann ist gewöhnlicher Arbeitnehmer und ich bin seit 2002 selbständig (zur Zeit ca. 30 Std./Woche bei freier Zeiteinteilung) tätig. Ich zahle allerdings auch freiwillig in die Arbeitslosenversicherung ein (falls das für Sie zur Beantwortung meiner Frage wichtig ist). Diese Woche hat man festgestellt, das unser Sohn schnellstmöglich an der Wirbelsäule operiert werden muss und danach auf Reha, wie lange es dann zuhause noch andauert ist nicht absehbar. Da ich für unseren Sohn die Bezugsperson bin, möchten wir natürlich das ganze so gestalten, dass ich mit im Krankenhaus und auf Reha dabei bin. Auch ist ja mein Mann immer noch der Hauptverdiener. Allerdings stellt sich nun die Frage, habe ich irgendwie die Möglichkeit, einen Arbeitsausfall geltend zu machen oder wäre es besser, mich ans Arbeitsamt zu wenden? Weiter ist es so, dass ich seit 2002 nebenberuflich und seit 2007 hauptberuflich Selbständig bin. Im Jahr 2004 wurde ich arbeitslos und durfte daher den Durchschnitt der letzten Monate dazuverdienen. Wenn ich mich heute wieder arbeitslos melden würde, dürfte ich dann wieder etwas dazuverdienen? Wenn ich mich allerdings arbeitslos melde und mein Kind krank ist, bekomme ich dann überhaupt etwas oder kann sich dann das Arbeitsamt das Geld wieder über die Krankenkasse des Kindes holen? Zusammen haben mein Mann und ich gutes Geld verdient, aber das Geld meines Mannes alleine würde nicht reichen. Auch würde ich gerne sobald als möglich wieder in die Arbeitswelt wie gehabt einsteigen, aber zuerst kommt nun mal unser Sohn! Fragen über Fragen und die Zeit drängt. Gibt es eine Möglichkeit die ich noch nicht bedacht habe? Ich bitte um Ihre Hilfe. Danke!!! Ihre Brigitte

Mitglied inaktiv - 20.11.2010, 02:51



Antwort auf: Selbständig und Krankes Kind

Hallo, da Ihr Mann Hauptverdiener ist, gehe ich davon aus, der Kleine ist bei ihm gesetzl. versichert. Dann kann er die 10 Kinderkrankentage, die ihm zustehen, nutzen. Ansonsten hilft die Arbeitslosenversicherung ja nicht, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.Mit anderen Worten wüsste ich nicht, wer dafür aufkommen sollte. :-( Dem Kleinen die besten Genesungswünsche, NB.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2010



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