Hallo, ich bin ein wenig überfordert. Ich habe von 6/21-6/22 Elterngeld erhalten. Ich bin zur Hälfte selbstständig und zur Hälfte angestellt. Im Elterngeld-Zeitraum selbst habe ich nicht gearbeitet, wieder angestellt noch selbstständig. Jedoch bin ich Psychotherapeuten mit Kassensitz und habe zur Aufrechterhaltung meiner Praxis eine Kollegin als Sicherstellungsassistenz angestellt. Für diese Kollegin habe ich ein monatliches Honorar von der kassenärztlichen Vereinigung ausbezahlt bekommen, welches ich ihr zu 75 % ausgezahlt habe. Die verbleibenden 25 % waren gedacht, um die laufenden Praxis Kosten (Miete, Nebenkosten, Software, Beiträge, u.ä.) zu bezahlen. Ich wollte versuchen, meine Ausgaben durch die 25 % Einbehaltung zu decken. Nun möchte die Elterngeldstelle einen Nachweis über meine Gewinne im Elterngeld-Zeitraum. Da ich im Jahr 2021 vor Geburt meiner Tochter noch 5,5 Monate voll gearbeitet habe, habe ich in dieser Zeit einen Gewinn (Gewinn nach Abzug der Ausgaben) von knapp 18.000 € erwirtschaftet, welcher in meiner Einkommensteuererklärung abzulesen ist. Die Steuererklärung für 2022 habe ich noch nicht. Hier könnte ich höchstens eine Gewinn-Verlustrechnung erstellen. In dieser Gewinn-Verlustrechnung ergibt sich für den gesamten Elterngeld-Zeitraum ein Verlust von 6500 €. Daraus wäre ersichtlich, dass ich eher Verluste, als Gewinne im Elterngeldzeitraum erwirtschaftet habe. Dennoch habe ich aber die Kollegin Zahlungen erhalten, welche laut meiner Recherche für mich im negativen Sinne auf mein Elterngeld angerechnet werden. Ich bin mir nun sehr unsicher, ob ich einfach meinen Einkommensteuerbescheid von 2021 einreichen soll, mit der Begründung, dass der entstandene Gewinn vor Geburt erzielt wurde. Oder soll ich eine detaillierte aufgelistete Gewinn- Verlustrechnung mit Datum einreichen? Da ich kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich keine Bilanzierung nach deutschem Recht machen und kann diese auch nicht vorweisen. Ich bin als selbstständige Psychotherapeuten freiberuflich und unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich würde mich sehr freuen. Herzliche Grüße
von Puschel16 am 03.02.2023, 23:19