Hallo Frau Bader, Ich habe bereits viel im Internet gesucht und bei der Elterngeldstelle nachgefragt, aber schlauer bin ich noch nicht... Ich bin seit 9 Jahren selbstständig. Im August 2017 habe ich meine erste Tochter bekommen. Bis September 2018 (2 Monate dazwischen hat mein Mann genommen) habe ich für Sie Elterngeld bekommen. Nun werde ich im Mai 2020 unser 2. Kind bekommen. Auf Grund der Selbstständigkeit wäre der Bemessungszeitraum das Kalenderjahr 2019. Nun steht aber die Überlegung im Raum, ob ich dieses Jahr noch in eine feste Anstellung wechsle. Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Ich arbeite dann ja maximal noch 6 Monate als Angestellte. Das Wirtschaftsjahr 2019 wären 10Monate als Selbständige und 2 als Angestellte - werden diese Einkommen einfach addiert? (mein Einkommen als Angestellte wäre nahezu identisch mit dem als Selbstständige- das ist also nicht relevant für meine Frage) Ich hoffe sie können für und etwas Licht ins Dunkle bringen (-; Vielen Dank und liebe Grüße
von Gressi am 05.10.2019, 10:10