Ich bin seit der Geburt am 12.8.2019 meiner Tochter in Elternzeit, diese endet nach 3 Jahren am 12.8.2022. nun möchte ich mich gerne demnächst während meiner Elternzeit mit einem Kleingewerbe selbständig machen, aber meine jetzige Chefin möchte voraussichtlich nicht zu stimmen…. Was kann ich tun? Möchte auch nach meiner Elternzeit nicht zurück zu meinem jetzigen Arbeitgeber… würde auch bald noch mal schwanger werden wollen…
Aber meine erste Elternzeit würde enden, bevor meine neue Elternzeit überhaupt anfangen würde… soll ich zum Ende der ersten Elternzeit kündigen?
Vielen herzlichen Dank
von
Taico2007
am 03.02.2022, 19:00
Antwort auf:
In Elternzeit sich selbständig machen, Arbeitgeber stimmt nicht zu
Hallo,
kann er grds nicht verbieten.
Ausnahmen:
- Wettbewerb
- Gefährdung Hauptvertrag
- Arbeitsvertrag
-Tarifvertrag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2022
Antwort auf:
In Elternzeit sich selbständig machen, Arbeitgeber stimmt nicht zu
Wie ist denn die Begründung des Arbeitgebers? Würdest du mir der Selbstständigkeit in Konkurrenz zum Unternehmen treten?
von
MamavonMia123
am 03.02.2022, 21:31
Antwort auf:
In Elternzeit sich selbständig machen, Arbeitgeber stimmt nicht zu
Nein das würde ich nicht. Aber meine Chefin will es einfach nicht, den Grund hat sie nicht genannt. Und jetzt weis ich nicht was ich machen soll ?
Könnte meine Elternzeit fristgerecht von drei Monaten aufheben lassen und gleichzeitig zu diesem Termin kündigen!?
Aber ich wäre halt lieber in Elternzeit und würde die Selbstständigkeit erst mal ausprobieren in dieser Zeit…
von
Taico2007
am 04.02.2022, 09:02
Antwort auf:
In Elternzeit sich selbständig machen, Arbeitgeber stimmt nicht zu
Der AG kann nicht grundsätzlich ein Nebengewerbe verbieten. Nur wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt werden, ist ein Verbot vom AG möglich. Das wäre zum Beispiel das Wettbewerbsverbot und die Überschreitung der Arbeitszeit oder den Arbeitnehmer zu sehr beansprucht. Und der Arbeitnehmer in der Folge Aufgaben, die sich aus dem Arbeitsverhältnis in seinem Hauptberuf ergeben, nicht mehr ausreichend erfüllen kann
von
Suomi
am 04.02.2022, 09:35