Hallo Frau Bader, wir wohnen auf Miete und unser Vermieter hat in seiner Wohnung die sich unter uns befindet am 30.06 einen Wasserschaden festgestellt. Dieser wurde nicht sofort behoben wodurch das Wasser schon in der Holzdecke stand und durch die Termperaturen der letzen Wochen geschimmelt ist. Am 9.8 wurde die Holzdecke entfernt und dabei der Schimmel frei gelegt, laut Handwerkern (die unangemeldet in unsere Wohnung wollten um Schränke auszubauen) wäre dieser Schimmel auch auf unserer Seite, also unter unserem Fußboden. Ich habe einfach Angst das der Schimmel unsrem Kind schadet, habe schon eine Fehlgeburt hinter mir. Meine Frage ist jetzt ob ich aus diesem Grund die Wohnung sofort kündigen kann oder die 3 Monate einhalten muss? Unser Vermieter befindet sich seit 03.07 im Urlaub in der Türkei und wir haben keine Möglichkeit zu besprechen was jetzt genau passiert, alles läuft über eine "Cousine".
Mitglied inaktiv - 10.08.2010, 15:41