Recht auf Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht auf Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im letzten Jahr ein paar Mal (es handelte sich immer nur um wenige Tage) in der Schwangerschaft krank geschrieben. Ich habe erst durch die Schreiben von der Krankenkasse realisiert, dass ich Krankengeld und offensichtlich kein Gehalt an diesen Tagen bekommen habe. Allerdings hat mich das stutzig gemacht und ich habe gelesen, dass man Anspruch darauf hat. Was sagen Sie dazu und falls es stimmt, wie spreche ich das beim AG an, ist ja kein angenehmes Thema? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Freundliche Grüße

von Lamato am 18.07.2019, 23:34



Antwort auf: Recht auf Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

Hallo, wenn die Diagnose Schwangerschaft drauf stand und sich insgesamt 6 Wochen angesammelt haben, bekommen Sie Krankengeld. Klären Sie das am besten mit der KK. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2019



Antwort auf: Recht auf Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

Für jede Diagnose hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung, ausser eine Diagnose besteht schon 6 Wochen. Dann folgt Krankengeld

Mitglied inaktiv - 20.07.2019, 10:17



Antwort auf: Recht auf Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

Du warst seit mindestens 4 Wochen dort beschäftigt, nicht selbstständig, kein freier Mitarbeiter oder so was? Und wieso hast du das erst "durch die Schreiben der Krankenkasse" bemerkt, du hast doch dann die diese Tage kein Gehalt bekommen? Das KG bekommt man ja nicht so von der Kasse überwiesen , sondern dafür muss man doch etwas ausfüllen und an die Kasse senden, kenne ich jedenfalls so.

von Tini_79 am 20.07.2019, 15:27



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