Ich arbeite in einem Team von 4 Leuten, 1 Mann hat eine Partnerschaft, 2 sind Singles.
Ansage: Urlaubsplanung bis Ende März abgeben.
Jetzt habe ich die Zusage vom Vater vom Kleinen bekommen, dass wir uns den Urlaub in den Sommerferien aufteilen können.
Habe also Urlaub eingereicht.
Böses Erwachen: alle Kinderlosen haben Urlaub in den Ferien eingereicht und auch schon genehmigt bekommen. Ich könne ja Urlaub außerhalb der Ferien nehmen.
Habe ich wirklich keinen Anspruch in den Ferien Urlaub mit meinen Kids zu machen? Wenn die Ansage ist, Urlaubsplanung bis Ende März einreichen - kann der Urlaub von den anderen schon genehmigt werden?
*sowohl Osterferien, als auch Sommerferien, als auch Herbstferien sind blockiert
von
LebenskunstAE
am 23.03.2023, 21:22
Antwort auf:
Recht auf Urlaub in den Ferien?
Hallo,
es obliegt dem AG, den Urlaub zu verteilen. Er soll dabei aber persönliche Belange berücksichtigen.
Wenn er weiß, dass Sie ein schulpflichtiges Kind haben, sollte er das berücksichtigen.
Im übrigen kann er ja nicht eine Frist setzen und dann schon vorher eine Entscheidung treffen.
Ich würde das persönliche Gespräch suchen. Wenn die anderen natürlich, die auf die Zusage vertrauen durften, Urlaub gebucht haben, sieht es mau aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2023
Antwort auf:
Recht auf Urlaub in den Ferien?
Genau aus dem Grund haben unsere Urlaubsanträge den Zusatz "Vertretung durch" und dort wird dann vom Kollegen gegengezeichnet.
Es ist aber zu kurz gedacht zu sagen "Single" = kein Bedarf in den Ferien. Vielleicht betreuen die Patenkinder/Neffen/Nichten etc in einem Teil der Ferien. Bei uns z.B. nimmt eine verwitwete Frau von Ende 50 auch immer in den Ferien Urlaub. Weil sie dann die Enkel betreut, damit Tochter gemeinsam mit Mann und Kindern Urlaub machen kann. Sonst wären die Ferien von einem Paar ja nie abzudecken.
von
KielSprotte
am 24.03.2023, 07:20
Antwort auf:
Recht auf Urlaub in den Ferien?
Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Urlaub in den Ferien für Eltern (schulpflichtiger) Kinder.
Gleichwohl soll der AG aber zB solche Belange/Wünsche und soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.
Was zB auch heißen kann, dass du in den Sommerferien das Nachsehen hast, dafür aber die Weihnachtsferien bekommst. Oder im nächsten Jahr dafür im Sommer Vorrang hast.
Kollegen müssen also auch nicht automatisch immer ihre Wünsche hinten anstellen.
Was meiner Meinung nach nicht geht, ist einen Abgabetermin setzen und dann bereits vorher Genehmigungen erteilen.
Allerdings finde ich nichts rechtliches dazu.
Ich bin gespannt, was Frau Bader dazu sagt. Denn einmal genehmigter Urlaub kann auch nur wegen dringender betrieblicher Gründe wieder rückgängig gemacht werden.
Mir unverständlich, warum der AG so handelt.
Ganz allgemein und ohne die AP damit "angreifen" zu wollen:
die Meinung, dass Kinderlose und Singles doch wohl keinen Urlaub in den Ferien brauchen, ist so nicht ok.
Es gibt auch Menschen, die betreuen zB in diesen Zeiten eine Angehörigen - genau weil die sonst pflegende Person wg. Schulferien ihrer Kinder dort nicht kann.
Oder haben Reha-Maßnahmen/Kur, deren Zeitpunkt sie nicht selbst bestimmen konnten.
Oder sonstige Gründe die eben genau nicht jeder Kollege kennt oder kennen muss.
Denn mal ehrlich: Urlaub in der Ferienzeit ist deutlich teurer als außerhalb. Plus, die Strände, Hotels etc sind mit Familien bevölkert.
Ich habe noch keinen kinderlosen MA erlebt, der ohne guten Grund unbedingt in dieser Zeit Urlaub buchen wollte.
von
suityourself
am 24.03.2023, 07:37
Antwort auf:
Recht auf Urlaub in den Ferien?
Und warum bist du so spät? Die Osterferien sind ja schon in ein paar Tagen, logisch das andere da lange gebucht haben. Hat der Chef vielleicht nur dir die Deadline gesetzt, weil du dich noch nicht geäußert hast? Normalerweise plant man doch spätestens zum Jahreswechsel?!
von
KielSprotte
am 24.03.2023, 07:43
Antwort auf:
Recht auf Urlaub in den Ferien?
In einem Team aus 4 Person, wo man evtl. die Familiensituation kennt, bespricht man sich nicht mit den Urlaub ab?
Zur Deadline, hat der Chef diese euch allen gesetzt oder nur dir?
Bei uns muss erst mal im Team abgesprochen werden, wer wann Urlaub nimmt. Und dann gehen wir zum Chef und teilen ihm unsere Wünsche mit.
Da man sich ja vorher abgesprochen hat, hat der Chef meist keine Einwände.
Wenn es bei ihm aber heißt bis 31.03. Urlaub einreichen, dann wird er vorher auch nicht den anderen genehmigt.
Das hilft dir natürlich auch nicht weiter.
Es gibt das Bundesurlaubsgesetz.
Dort müssen bestimmte Personen bei der Urlaubsvergabe berücksichtigt werden.
Bin aber nicht ganz im Thema drin. Für wen das alles gilt.
Nur wie eine Userin schreibt, genehmigter Urlaub zurückziehen geht auch nicht so einfach, außer der Kollege sagt ja und kann seinen Urlaub verschieben.
von
BenLau2021
am 24.03.2023, 08:41