Hallo,meine Tochter lebte bei ihrem Vater der dieses Jahr im August verstorben ist. Nach Jahre langem psychoterror und schlimmen Behauptungen,lügen und so weiter habe das Sorgerecht meiner Tochter freiwillig abgegeben. Angst spielte eine sehr große Rolle vor dem Vater meiner Tochter. Nun ist er wie schon geschrieben tot jnd sie soll zu mir kommen,das Sorgerecht habe ich beantragt und es sieht alles bestens aus,allerdings haben wir uns 5 Jahre nicht gesehen mein Mädchen ist 7 jahre und müssen uns erst kennenlernen. Auch das klappt gut. Nun möchte ich wissen was bei der Kinderärztin alles gesagt worden ist. Er hat seinen Bekannten und allen in seinem Umfeld gesagt ich sei schwer aggressiv und Gewaltbereit und daher hat man mir die kleine weg genommen was aber nicht stimmt und auch bestätigt wurde das dem nicht so ist. Darf ich also ohne Sorgerecht die Akte sichten,oder muss ich warten bis ich das Sorgerecht wieder bekomme?
Liebe Grüße
von
Hope2402
am 07.12.2023, 20:38
Antwort auf:
Recht auf Einsicht in die Patientenakte meines Kindes
Hallo,
ohne Sorgerecht keine Akteneinsicht.
Und mal ganz ehrlich, ich würde das ruhen lassen. Die Ärztin, wenn sie weiter Ärztin bleibt, kann sich ein eigenes Bild von Ihnen machen, ich wurde in diesen alten Geschichten nicht mehr rumbohren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2023
Antwort auf:
Recht auf Einsicht in die Patientenakte meines Kindes
Hallo,
Wer hat denn jetzt das Sorgerecht? Das Jugendamt?
Bist du dir sicher, dass du das Sorgerecht ganz abgegeben hast, oder nur Teile davon?
Wurde das so von einem Richter festgegt oder habt ihr euch geeinigt?
Wo lebt denn dein Kind jetzt?
LG luvi
von
luvi
am 07.12.2023, 21:35
Antwort auf:
Recht auf Einsicht in die Patientenakte meines Kindes
Falls du jetzt nicht sorgeberechtigt bist, hat der Arzt dir gegenüber Schweigepflicht. Wenn du das Sorgerecht erhältst, hast du Recht auf Akteneinsicht bzw auf eine Kopie der Patientenakte (Kopierkosten musst du zahlen). Versprich dir aber nicht so viel davon, vermutlich steht da nur drin, welche Impfungen gemacht wurden und welche Us. "Was gesagt wurde" wird nicht für die Akte protokolliert - außer es ist etwas sehr Ungewöhnliches und Wichtiges vorgefallen. Vermutlich wird es genügen, wenn du beim ersten Arztbesuch nachfragst, welche Erkrankungen durchgemacht wurden und ob es Diagnosen gibt.
Alles Gute.
von
Pamo
am 07.12.2023, 22:21
Antwort auf:
Recht auf Einsicht in die Patientenakte meines Kindes
Guten Morgen,es gibt einen Vormund für meine Tochter.
Vielen Dank für die Info
Eine schöne Weihnachtszeit
von
Hope2402
am 08.12.2023, 08:29