Frage: Probleme mit den Umgangszeiten

Guten Tag Frau Bader, leider habe ich mit der Mutter meines Sohnes große Probleme was den Umgang angeht.Mein Sohn ist acht Jahre alt. Die Mutter hält sich absolut nicht an die besprochenen Zeiten.Wochenende sowie Ferien. Aktuell geht es um die Ferien diesen Jahres. Das Gericht legte damals fest, dass sie die jeweils erste Hälfte der Ferien ihren Sohn abholt und er die zweite Hälfte bei mir zuhause ist. Die letzten Jahre ist meine Frau eingesprungen wenn die Mutter mal wieder absagte oder einfach nicht gekommen ist. Letztes Jahr z.B. flog sie mit ihrem Partner in den Urlaub und sagte den Umgang ab... Nun arbeitet meine Frau nach der Elternzeit in einigen Wochen wieder und wir stehen vor dem Problem „Betreuung“. Vor allem das Problem das wir nichts planen können. Seit Monaten sagt die Mutter meines Sohnes sie wisse nicht ob sie das Kind während der Ferien abholen kann.Sie würde uns Bescheid geben. Oder sie sagt die Ferien einfach ganz ab. Wir haben hier niemand der kurzfristig und über einen „so lange Zeitraum“ die Betreuung übernehmen könnte. Ich weiß, dass man sie nicht zwingen kann ihr Kind zu nehmen, aber wenigstens eine Absprache zu treffen?! Sie holt ihr Kind quasi ab wann es ihr passt und für uns ist es immer eine „Überraschung“ ob sie kommt oder nicht. Was kann ich tun um die Betreuung und unseren freien Tage so zu verteilen das die Betreuung gesichert ist? Das Jugendamt sagt sie haben zu viel zu tun und wir sollen uns an eine Beratungsstelle wenden. Dies haben wir getan, allerdings sagt die Mutter „ dort kann ich auch nichts anderes sagen als das was du weißt“... Wenn sie wenigstens von vornherein sagen würde das sie dieses Jahr keine der Ferien übernimmt, würde ich mich um eine Tagesmutter o.ä kümmern, aber dies kann ich ja auch nicht da sie spontan entscheidet... Vielen Dank für Ihre Zeit!!! Viele Grüße

von Sunoda am 22.02.2022, 11:14



Antwort auf: Probleme mit den Umgangszeiten

Hallo, versuchen Sie es mit einem gerichtlichen Antrag. Der/ die Richter(in) kann ihr ins Gewissen reden. Es geht ja um das Kind, das wartet/ macht sich Hoffnungen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2022