Hallo, Im jahr 2025 soll ja das neue Namensrecht in Kraft treten. Ein Auszug davon. Als weitere Neuerung sieht der Entwurf vor, dass künftig jede volljährige Person ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen kann, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten muss. Hierfür sollen drei Varianten zur Verfügung stehen: (1) der Wechsel von dem Namen des einen Elternteils zum Namen des anderen Elternteils; Meine Frage Würde das auch in den Geburtsnamen meiner verstorbenern Mutter gehen? Meine Mutter hieß bis August 1988 Müllerhat dann nach Hochzeit im august88 den Namen Maul angenommen. Ich hieß bis zu meiner eigenen Hochzeit dann auch Maul, so wie mein Vater und meine Mutter. Ich habe dann den namen meines mannes angenommen. Meine Ehe ist nun geschieden. Ich möchte meinen Ehenamen nun ablegen. Meinen Geburtsnamen möchte ich aber auch nicht mehr annehmen, da ich Maul furchtbar finde und froh war, in damals durch die Hochzeit abgelegt zu haben. Kann ich den Geburtsnamen meiner Mutter nun annehmen im Jahr 2025? Reicht als Begründung auch, dass es ein ehemaliger Nachname meiner Mutter war? Es ist ja vieles jetzt toleranter geworden in dem Bereich. Ist es ein Problem, dass in dem Fall meine Mutter schon verstorben ist, oder ist das egal, falls es gehen würde?
von Tatgaw am 14.02.2024, 19:06