Frage: Namensrecht

Hallo, ich bin in der 22.Woche schwanger. Mein Lebensgefährte und ich wollen nach der Geburt, wenn das Baby getauft wird, gleichzeitig Heiraten.Nun zu meiner Frage: Ich habe noch ein uneheliches Kind, wo meinen Nachnamen trägt. Kontakt zum Kindsvater besteht nicht. Kann mein uneheliches Kind, so einfach den Namen von meinem Lebensgefährten nach der Hochzeit annehmen? Ich möchte nämlich nicht das sein Geschwisterchen und ich einen anderen Namen haben als er. (Mein Lebensgefährte würde ihn ja adoptieren, aber das wäre meines Wissens, nicht so einfach. Da der leibliche Vater ja dazu seine Zustimmung geben müsste. Ich gehe aber davon aus, trotz das er keinen Kontakt hat, nicht so einfach zustimmen würde). Ich möchte aber ehrlich gesagt auch keinen Kontakt meinerseits zu ihm aufnehmen. Liebe Grüße Mami06-14

von Mami06-14 am 13.05.2014, 08:26



Antwort auf: Namensrecht

Hallo, wie sieht es denn bezüglich des ersten Kindes mit dem Sorgerecht aus? Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2014



Antwort auf: Namensrecht

Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast muss er nicht zustimmen. Habt ihr es gemeinsam muss er. Es kommt drauf an warum kein Kontakt besteht, wie alt das Kind ist, welche Bindung es zu Deinem Mann hat etc. Aber die Option keine Unterhaltspflicht mehr zu haben hat schon einige in die Adoption einwilligen lassen. Bekommst Du derzeit Unterhaltsvorschuss fällt der ab der Hochzeit weg im Übrigen.

von Sternenschnuppe am 13.05.2014, 11:10



Antwort auf: Namensrecht

Hallo Sternenschnuppe, mein Sohn ist 8 und kennt seinen leiblichen Vater nicht. Er war knapp 2 als er ihn das letzte mal sah. Warum er keinen Kontakt will das weiß nur er selbst. Mit meinem Lebensgefährten bin ich 6 Jahre zusammen und wir wohnen seit 2 Jahren zusammen. Unterhalt bekomme ich selber nicht, ich war ja nicht verheiratet, nur mein Sohn bekommt von ihm einen Unterhalt von knapp 200€ im Monat.

von Mami06-14 am 13.05.2014, 11:32



Antwort auf: Namensrecht

Hallo Frau Bader ich habe das alleinige Sorgerecht. Das bekommt man doch automatisch, wenn man nicht verheiratet ist oder? Also meines Wissens hat er damals nur die Vaterschaft anerkannt. LG Mami06-14

von Mami06-14 am 13.05.2014, 13:39



Antwort auf: Namensrecht

dann kannst du das Kind "einbenennen". kann sein, daß das Kind mit 8 zustimmen muß.

Mitglied inaktiv - 13.05.2014, 14:27



Antwort auf: Namensrecht

Zur Ado noch kurz. Geht nach einem Jahr Ehe und der leibliche Vater würde 200€ im Monat sparen. Das Kind kennt seine Geschichte und weiß dass Dein zukünftiger Mann nicht der Vater ist ? Ist Vorraussetzung.

von Sternenschnuppe am 13.05.2014, 18:33



Antwort auf: Namensrecht

Hallo Sternenschnuppe, ja das weiß mein Sohn. Für ihn ist aber mein Lebensgefährte sein Papa. LG Mami06-14

von Mami06-14 am 13.05.2014, 21:32



Antwort auf: Namensrecht

Das ist gut. War hier auch so. Dann heiratet erst einmal, Einbenennung ist kein Problem. Hol Dir vom Jugendamt dann eine Negativbescheinigung ( so heisst das Formular dass Du alleiniges Sorgerecht hast ) dann kann er bei der Hochzeit gleich einbenannt werden. Nach etwa einem Jahr Ehe kann man dann die Ado angehen wenn gewünscht. Hat bei uns alles der Notar gemacht, mein Ex angeschrieben etc. Hat sofort zugestimmt.

von Sternenschnuppe am 13.05.2014, 21:36



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