Frage: Namensrecht

Sowie ich in mein Beitrag unten schin geschrieben habe, haben die gemeinsamen Töchtern unterschiedlichen Nachnamen. Sue schreibten das ist gesetzlich unmöglich. Was mach ich den jetzt? Bei Tochter 1 waren wir zuerst beim.Jugendamt, für die gemeinsame Sorge, dann beim Standesamt für die Namenserteilung. Uns wurde gesagt das weiteren gemeinsame Kinder ohne wenn und aber Papas nachnamen bekommen, auch ohne Gemeinsames Sorgerecht das wäre ohnehin für die Namenserteikung nicht notwendig. Auch müssten wir dann nicht erneut die 25,00 zahlen. Beim 2. kind musste ich zum Standesamt hin und die Standesbeamtin sagte jetzt es wäre notwendig das wir das gemeinsame Sorgerecht haben Oder ich musste erneut die kostenpflichtigen Namenserteilung machen, dafür müsste papa aber mit. Ich habe ihr dann auch gefragt ob das so überhaupt rechtens ist, denn ihre Kollegin ( und später auch das Jugendamt) sagten was anderes. Sie meinte nein, es wäre so. Tatsächlich tragen beide kinder nun unterschiedlichen nachnamen. Was kann ich jetzt machen? Ich möchte ja das beide gleich heissen.

von jackiedesnoo am 23.03.2017, 16:51



Antwort auf: Namensrecht

Hallo, das hat gar nicht unmittelbar was mit dem Sorgerecht zu tun. Aber wenn eine Erklärung bezüglich eines Kindes abgegeben worden ist, gilt diese, wenn ich mich nicht sehr täusche, für weitere Kinder fort. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2017



Antwort auf: Namensrecht

Ich kann mir kaum vorstellen, daß für ein weiteres gemeinsames Kind eine weitere Sorgerechtserklärung notwendig ist - man sollte meinen, daß diese, einmal abgegeben, für alle gemeinsamen Kinder automatisch gilt. Alles Andere wäre doch unsinnig. Wie kann ein Elternteil für eins der Kinder das Sorgerecht haben und für ein anderes nicht? Liegt das tatsächlich im Ermessen der Mutter?

von Andrea6 am 23.03.2017, 17:43



Antwort auf: Namensrecht

Das ist falsch, ist man micht verheiratet muss man füt jedes Kind eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgeben, eine für alle Kinder gibt es nicht.

von sterntaler82 am 23.03.2017, 17:47



Antwort auf: Namensrecht

Ich wollte ja das gemeinsame Sorgerecht. Aber der Herr Vater hat mittlerweile 4 terminen beim Jugendamt sausen lassen, und ich mache keine neuen Termine mehr. Wenn ihm was dran liegt soll er da selber anrufen. Ausserdem ist es mir, in den momentane lage sehr recht das er mir mit unseren jungste nicht erpressen kann.

von jackiedesnoo am 23.03.2017, 17:57



Antwort auf: Namensrecht

Wo kein Kläger da kein Richter. Da hat das Standesamt einen Fehler gemacht, Interessiert aber keinen solange sich keiner beschwert. Wie oft bekommt man bei Ämtern falsche Infos, ich finde das erschreckend

von Sternenschnuppe am 24.03.2017, 12:14



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