Frage: Namensrecht Kinder aus erster Ehe

Guten Tag Frau Bader, ich habe zwei Kinder aus erster Ehe. Mein Exmann ist Spanier und wir wählten für die Namensgebung der Kinder das spanische Namensrecht. Die Kinder haben somit einen Doppelnamen (ohne Bindestrich), bestehend aus dem Nachnamen des Vaters und von mir. (Mein Exmann und ich hatten bei Eheschließung beide unsere Nachnamen behalten) Inzwischen sind wir geschieden. Ich möchte nun meinen neuen Partner heiraten und dessen Namen annehmen. Wirkt sich das irgendwie auf den Nachnamen meiner Kinder aus oder bleibt deren Namen weiterhin so bestehen? Ich dachte, am Ende fällt mein Geburtsname dann ebenso bei den Kindern weg und sie tragen nur noch den Nachnamen des Vaters?! Vielen Dank und Grüße

von Juli-Mami am 11.10.2020, 22:57



Antwort auf: Namensrecht Kinder aus erster Ehe

Hallo, ich kenne mich jetzt im spanischen Namensrecht nicht aus, nach deutschem Recht würde sich am Nachnamen der Kinder nichts ändern. Eine Einbenennung, also einer um Änderung in den Namen des neuen Ehemannes, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kindesvaters möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2020



Antwort auf: Namensrecht Kinder aus erster Ehe

Warum sollte der Name der Kinder sich ändern? Ihr habt spanisches Recht gewählt, also bekamen die Kinder zwei Familiennamen, zusammengesetzt aus dem ersten Namen der Mutter (in Deinem Fall war es ja nur einer) und dem ersten Namen des Vaters. Und das bleibt auch so. Mit Deinem neuen Ehemann haben die Kinder weder namensrechtlich noch sorgerechtlich etwas zu tun.

von Port am 11.10.2020, 23:03



Antwort auf: Namensrecht Kinder aus erster Ehe

Ich weiß, das ist nicht die Frage, aber überlege dir gut, ob Du mit zwei älteren Kindern anderen Namens wirklich den Namen Deines Partners annehmen willst. Davon kommst du nur durch eine Scheidung wieder weg. Ein evtl. weiteres Kind würde sonst immerhin den einen Nachnamen mit den älteren Kindern teilen. Wenn Du mit Deinem Partner den gleichen Namen teilen willst, kann er ja auch Deinen annehmen. Selsbt wenn das aus anderen Gründen nicht geht, finde ich es wichtiger, den Namen mit den Kindern zu teilen als mit dem Partner.

von zweizwerge am 12.10.2020, 15:10



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Namensrecht: Uneheliche Kinder

Guten Tag, ich habe, alleinerziehend und mit alleinigem Sorgerecht eine Tochter, die meinen Nachnamen trägt. Sollte ich mit einem neuen Partner (unverheiratet) ein Kind bekommen, könnte dieses Kind dann den Nachnamen des Partners tragen, also einen anderen Nachnamen haben als mein erstes Kind? Wie würde sich die Situation verändern, wenn ich ...


Mutter-Kinder-Kur-Abbruch wegen 5 Tagen Kalt Wasser und kalte Heizung geht das?

Seit 5 Tagen ist auf meiner Kurklinik kein warm Wasser mehr und keine Heizung. Ich habe jetzt eine Blasenentzündung und mein Sohn hat schlimmen Ausschlag. Die Kurleitung kümmert sich nicht úm die Familien und es erfolgt keine Kommunikation, die Krankenkasse ist auch unfähig sich mit der Kurleitung auseinander zu setzen, ich will heute noch abreisen...


Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Hallo, mein Partner und ich sind unverheiratet und habe 2 Kinder. 1,5 und 4 Jahre alt. Ich möchte mich nun trennen und in eine eigene Wohnung mit den Kindern ziehen. Ich betreue die Kinder seit Anfang an Vollzeit. Mein Partner studiert seit Geburt unseres ersten Kindes und ist jetzt im Master. Er stellt sich quer und möchte mir die Kinder ni...


Was sind nichteheliche Kinder im Erbrecht?

Guten Tag Frau Bader, mein Schwiegervater ist verstorben und meine Schwiegereltern hatten ein gemeinsames Testament. Darin sind drei Söhne und eine Tochter erwähnt. Das Erbe verteilt sich auf alle zu gleichen Teilen. Dann folgender Satz: "Für die Erbersatzfolge gilt die gesetzliche Erbfolge mit Ausnahme nichtehelicher Kinder männlicher Nachkomme...


Nachbarn/Kinder nehmen keine rücksicht

Schön guten Tag, Wir haben ein fast 3 monate altes Baby was in unserer Wohnung nicht zu ruhe kommt durch die Nachbarn und Kinder (ca.5Jahre und über1Jahr) die unter uns leben. Wir haben die Nachbarn schon drauf angesprochen das Ihre Kinder in vielen sachen einfach zu laut sind. Problematig liegt da drin : das Große kind ist permament am rum trampe...


Trennung Unterhalt und Aufenthalt der Kinder

Hallo Frau Bader, mein Mann hat sich von mir getrennt und lebt nun seit gut einer Woche bei seiner Schwester. Heute hat er mir offenbart, das er sich mit seiner Arbeitskollegin und gleichzeitig neue Frau eine 4 Zimmer Wohnung nehmen wird. Er möchte das Wechselmodell unsere Kinder sind 6 und 3. Er sagte das er, dann aber kein Unterhalt mehr zahlen...


Rückführung Kinder

Hallo, meine Kinder sind seit 6 Wochen in einer Wohngruppe. Nun hab ich durch Zufall erfahren das eine Rückführung schnell möglich ist mit einem ärztlichen Attest. Ich persönlich nehme seit 3 Monaten ein Antidepressiva und werde spätestens in 2 Monaten endlich eine Tagesklinik besuchen können. Reicht da ein Attest von meiner betreuten Hausärztin (...


Unsere Grundschuldirektorin hat unseren Antrag auf Beurlaubung der Kinder abgelehnt, habe ich noch eine Chance rechtlich?

Hallo. Wir wollen uns beruflich neuorientieren und dafür 4 Monate verschiedene Auslandsprojektstellen anschauen und kennenlernen. Wir haben einen Antrag auf Beurlaubung der Kinder 1. Klasse und 3. Klasse gestellt ( Lehrer befürworten die Reise), Direktorin lehnt es aber ab. Aber es wäre eine unumgängliche vorübergehende Schließung des Haushalts, m...


Neues Namensrecht ab 2025

Hallo, Im jahr 2025 soll ja das neue Namensrecht in Kraft treten. Ein Auszug davon. Als weitere Neuerung sieht der Entwurf vor, dass künftig jede volljährige Person ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen kann, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten ...


Elternzeit mehrmals verlängern verschiedene Kinder

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver...