Gutan Tag Frau Bader, ich hätte zwei Fragen zum Thema Kindesunterhalt an Sie. Kurz zur Situation: Mein Ehemann und ich haben vor vier Monaten eine Tochter bekommen. Mein Mann hat bereits eine 13jährige Tochter aus einer vorigen Beziehung (war damals nicht verheiratet) für welche er Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle bezahlt. Mein Mann wird in diesem Jahr Elternzeit in Form der beiden Vätermonate nehmen. Er ist angestellt und verdient ca. 1300 netto, davon bezahlt er 330€ Unterhalt. Nun meine Fragen: 1) Wird der Unterhalt bei Geburt eines zweiten Kindes angepasst bzw. neuberechnet? Geht man bei uns nämlich von der gleichen Unterhaltssumme für beide Kinder aus, bleibt meinem Mann weniger als der gesetzlich vorgegebene Selbstbehalt. Oder wird nun die für den Unterhalt zur Verfügung stehende Summe durch zwei geteilt? Ist hier mit einer Minderung des Unterhalt für die erste Tochter zu rechnen? 2) In den beiden Elternmonaten wird mein Mann ja Elterngeld (67% Nettogehalt, also ca. 800/900€) beziehen.Kann der Unterhalt in dieser Zeit auch auf 67% reduziert werden? Wir möchten nicht, das die erste Tochter benachteiligt wird, müssen aber selbst auch von etwas leben. Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen! Viele Grüße Jamila
von Jamila79 am 26.04.2011, 12:46