Frage: Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Hallo. Ich bin seit Oktober 2020 in elternzeit bis Februar 2023. Habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, während der elternzeit auf teilzeit wieder zu arbeiten, dies läuft seit September 2021 nun. Dazu haben wir einen Nachtrag zum arbeitsvertrag gemacht wo dies befristet zum Ende der elternzeit steht. Soweit passt dies alles. Ich möchte aber nun aufgrund privater Situation meine elternzeit weiterhin ohne arbeiten nutzen. Sprich ich möchte meinen Nachtrag quasi 'kündigen ' ohne meinen eigentlichen bestehenden Vertrag zu kündigen, wo ich nach Ablauf meiner elternzeit wieder normal einsteige. Gibt es in dieser Hinsicht Möglichkeiten oder was man ich beachten und welche Rechte habe ich ?

von R.f.a.s am 04.03.2022, 14:24



Antwort auf: Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Hallo, Sie können den Zusatzvertrag kündigen mit den normalen Fristen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2022



Antwort auf: Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Du kündigst das was in der elternzeit läuft, fällst in die reine elternzeit zurück und danach greift dein Vertrag von vor der ez. Drauf achten, dass du nur das kündigen sollst, was eben IN DER ELTERNZEIT läuft

von mellomania am 04.03.2022, 14:39



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