Hallo, wir haben diese Woche von unseren Arbeitgeber einen Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag vergelegt bekommen, der besagt dass die wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden auf 40 Stunden erhöht wird, die bisherigen Bezüge sollen unverändert bestehen bleiben. Heißt 5 Stunden in der Woche Mehrarbeiten ohne Lohnausgleich. Meine Frage, ist es rechtlich möglich, dass er mir diesen Vertrag vorlegt, welcher ab 1.Januar 2004 gültig sein soll, obwohl ich am 23.Januar 2004 in Mutterschutz gehe ??? Mit freundlichen Grüßen Hilde M.
Mitglied inaktiv - 29.10.2003, 12:46