Änderung bzw. Nachtrag zum Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung bzw. Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Hallo, wir haben diese Woche von unseren Arbeitgeber einen Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag vergelegt bekommen, der besagt dass die wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden auf 40 Stunden erhöht wird, die bisherigen Bezüge sollen unverändert bestehen bleiben. Heißt 5 Stunden in der Woche Mehrarbeiten ohne Lohnausgleich. Meine Frage, ist es rechtlich möglich, dass er mir diesen Vertrag vorlegt, welcher ab 1.Januar 2004 gültig sein soll, obwohl ich am 23.Januar 2004 in Mutterschutz gehe ??? Mit freundlichen Grüßen Hilde M.

Mitglied inaktiv - 29.10.2003, 12:46



Antwort auf: Änderung bzw. Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Hallo, na klar. Er kann Sie aber, wie jeden anderen AN auch, nicht zwingen es zu unterschreiben und nur mit Kündigung drohen. Ob die rechtens ist, steht dann auf einem anderen Blatt, gerade bei einer Schwangeren mit besonderem Kü-Schutz. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2003



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