Nachtrag zu geändertem Arbeitsvertrag im EU

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag zu geändertem Arbeitsvertrag im EU

Hallo Frau Bader, der Fall scheint nun doch etwas verzwickter zu sein. Mir wurde heute mitgeteilt, daß die Firma in der ich tätig war, in der Rechtsform (GbR) nicht mehr existiert. Das Unternehmen gründete sich neu. Derselbe Inhaber, derselbe Name (nur ohne GbR), die gleiche Anschrift nur ein neuer Geschaftsführer. Dies geschah anscheinend vor mehreren Monaten. Man sagte mir, daß ich ja eigentlich keinen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen habe. Ich habe aber weder eine Mitteilung noch eine Kündigung erhalten. Wie soll ich nun verfahren? Ich bin sehr verunsichert, da ich nach meinem EU (in 2 Jahren) dort auch wieder tätig sein will. Kann ich aus diesem Grund während des EU gekündigt werden und muß ich einem neuen Arbeitsvertrag zustimmen? Ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen. Viele Grüße Katrin aus Tabarz

Mitglied inaktiv - 07.11.2000, 20:13



Antwort auf: Nachtrag zu geändertem Arbeitsvertrag im EU

Liebe Katrin, so einfach kann die Firmen nicht vorgehen. Wenn ein sogenannter Betriebsübergang vorliegt, werden Sie automatisch vom neuen Arbeitgeber weiterbeschäftigt. Wenn der Betrieb völlig eingestellt sein sollte und ein neuer gegründet wurde, hätte man Ihnen kündigen/ Mitteilung machen müssen. Dann wäre das Aufsichtsamt eingeschaltet worden und man hätte Sie anhören müssen. Wenn Sie mir sagen, in welchem BuLand Tabarz liegt, kann ich Ihnen die zuständige Behörde nennen. Im Zweifel würde ich einen Kollegen vor Ort aufsuchen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2000



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