Nachtrag schwanger nicht vom Ehemann

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag schwanger nicht vom Ehemann

Da ich leider auch neben dem Unterhalt von meinem (Noch)Ehemann noch auf Sozialhilfe angewiesen bin, wie sieht es aus mit Unterhaltsvorschuss wenn der biologische Vatet nicht ermittelt werden kann?

von Miri1987 am 22.03.2020, 08:19



Antwort auf: Nachtrag schwanger nicht vom Ehemann

"nach § 1 I, II UVG setzt ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen lediglich voraus, dass 1. das anspruchsberechtigte Kind sein zwölftes Lebensjahr noch nicht überschritten hat, es 2. bei seinem (zusammengefasst) alleinerziehenden Elternteil lebt und 3. vom anderen Elternteil keine Unterhaltsleistungen (oder Waisenrente) erhält. Einen Ausschlusstatbestand sieht § 1 III UVG vor. Danach ist ein Anspruch auf die Unterhaltsvorschussleistungen ausgeschlossen, wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung des UVG erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitzuwirken. Wenn also die alleinerziehende Mutter bei Antragstellung wahrheitsgemäß angibt, den Kindsvater nicht zu kennen, weil das Kind bei einem One-Night-Stand gezeugt worden ist, erfüllt sie einerseits die Voraussetzungen des § 1 I UVG. Andererseits kommt sie ihren Mitwirkungspflichten aus § 1 III UVG nach"

von cube am 22.03.2020, 08:56



Antwort auf: Nachtrag schwanger nicht vom Ehemann

die Begrenzung auf Vollendung des 12. LJ ist schon lange Geschichte. floe

von la-floe am 22.03.2020, 09:33



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