Hallo Frau Bader, ist es richtig, dass folgendes beim Mutterschutz zutrifft? "Bei einer Frühgeburt sowie bei einer Entbindung vor dem errechneten Termin verlängert sich die Schutzfrist um die Anzahl der Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten." (Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40138.html%29) Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Mutterschutzzeit bei einer vorzeitigen Entbindung (bsp. 2 Wochen vor Termin) dann einfach weg fällt und es bei den 8 Wochen nach Entbindung bleibt. Leider bekomme ich nur unterschiedliche Antworten von Freunden und Bekannten. Besten Dank im Voraus für eine kurze Antwort.
von Annsan am 04.10.2016, 17:19