Eine Frau (Angestellte,freiwillig gesetzlich krankenversichert) und ein Mann (verbeamteter Sachbearbeier) bekommen ein Kind. Die Mutter hat Mutterschutz und erhält Mutterschaftsgeld. Muss sie dann während ihres Mutterschutzes einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen? Und falls ja, wird der nur aus ihrem eigenen Einkommen (null Euro, also "Mindestbeitrag") errechnet, oder aus dem Familieneinkommen (also Lohn des Mannes, hälftig)?
von Diana5 am 20.01.2019, 22:05