Frage:
Mutterschaftsgeld + Private Krankenversicherung
Liebe Nicola,
leider konnte mir bislang bei meiner Recherche keiner folgende Frage beantworten. Du kannst sicherlich verstehen, daß ich bevor ich in die Diskussion mit meinem Arbeitgeber gehe, meine Rechte kennen möchte.
Nun meine Frage:
Ich bin angestellt und privat krankenversichert.
Kann der Arbeitgeber in jedem Fall vom Zuschuß zum Mutterschaftsgeld den gesetzlichen Krankenkassenanteil von 750,--DM/Monat abziehen, auch wenn meine private Krankenversicherung keinerlei Mutterschaftsgeld zahlt oder ist er in diesem Fall irgendwie gesetzlich verpflichtet, den vollen Nettolohn zu zahlen?
Ferner fühle ich mich als privat krankenversicherte Schwangere sehr benachteiligt und suche im Moment nach einem Weg dieses Thema entsprechend zu publizieren.
Hier die Nachteile in Kürze:
-sehr wahrscheinlich kein Mutterschaftsgeld in Höhe des gesetzlichen Krankenkassenanteils von gesamt 2.625,--DM; maximal 400,--DM vom Bundesverwaltungsamt, macht immer noch ein Minus von 2.225,--DM
-während Mutterschutz und Erziehungsurlaub muß der Krankenkassenbeitrag in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) allein von der Mutter gezahlt werden-
das bedeutet fast schon, daß man ruck zuck zum Sozialfall wird
-ist man verheiratet, muß das Kind auch kostenpflichtig privat versichert werden; nur bei unverheirateten Paaren kann das Kind beim Vater beitragsfrei gesetzlich mitversichert werden
-nach meinen Informationen ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, obwohl dies bei Arbeitslosigkeit jedoch möglich ist
Siehst Du eine Möglichkeit, wie man sich gegen diese gesetzlichen wie finanziellen Benachteiligungen wehren kann? Ich finde dieses Thema sehr existentiell und wundere mich, daß dieses Thema nirgends an den "Pranger gestellt wird" und von den Versicherungsmaklern natürlich in dieser Härte nie dargestellt wird
Mitglied inaktiv - 24.08.2000, 17:12
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld + Private Krankenversicherung
Liebe Anna, ich gebe ganz ehrlich zu: mit KKs kenne ich mich nicht so gut aus, ist ja auch eigentlich kein jur, Problem. Bevor ich etwas falsches sage, weil es nicht zu meinem Fach gehört, bin ich lieber vorsichtig.Ich glaube (wohlgemerkt nicht:Weiß) nicht, daß der AG das gesamte Mutterschaftsgeld bezahlen muß. Dann würde er ja dafür bestraft, daß Sie privat versichert sind. Suchen Sie mal weiter unten im Forum: es gibt da einen Andreas mit E-mail-Adresse, der kennt sich bestens mit KK-Fragen aus. Er hilft wohl auch gerne. Sämtlichen Komentaren, die ich habe, sind immer nur die Leistungen der gesetzl. KKs zu entnehmen. Aber Sie müssen doch auch eine Versicherungs-Police haben, der näheres zu entnehmen ist. Ich glaube, eine Rückkehr ist dann möglich, wenn man unterhalb der festgelegten Grenze liegt. Ich habe nach langem Suchen in meinen Unterlagen eine Beitragstabelle West gefunden, die allerdings ab 01.04.99 gilt, danach liegt die Krankenversicherungspflichtgrente bei 76.500 DM/ Jahr.
Eine ganz private Bemerkung (mache ich sonst nie): ich selber bin auch gesetzl. versichert, weil die Privaten für mich von Nachteil wären- sogar ohne Kind.
Ich würde mich mal bei der ortsansässigen Ärztekammer oder Kassenärzl. melden und da fragen, wer dazu zuverlässig Antwort geben kann.
N. Bader
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.08.2000
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld + Private Krankenversicherung
Warum warst Du bisher privat versichert?
Mitglied inaktiv - 25.08.2000, 07:31
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld + Private Krankenversicherung
Warum warst Du bisher privat versichert?
Weil es billiger war als in der GKV??
Hast Du da auch so sorgfältig ausgerechnet wieviel das ausmacht, in Heller und Pfennig???
Nein????
Dann mach ich das mal:
Ich bin seit 1985 privat versichert und habe in dieser Zeit, ganz grob und vorsichtig gerechnet, 300 DM/Monat gespart. Das Geld habe ich zunächst auf ein Sparkonto, später in einen Aktienfond eingezahlt. Im Vergleich dazu handelt es sich bei den von Dir genannten Beträgen um Peanuts!!!
Seit nunmehr 2 Jahren ist meine Tochter auch privat versichert und es ist immer noch billiger als in der gesetzlichen KK.
Von den besseren Leistungen der Versicherung will ich mal gar nicht reden.
BTW: Es hat erst ein Urteil gebraucht um die freiwillig GKV-Versicherten rechtlich mit den Pflichtversicherten gleichzustellen. Stichwort: Beiträgszahlung im Erziehungsurlaub.
BTW: Das Kind muß bei dem versichert werden, der mehr verdient, also nicht automatisch privat!
BTW: Mein Wunschtraum: Raus aus der gesetzlichen Rentenversicherung, das
gesparte Geld anlegen und mit 50 aufhören zu arbeiten oder das gesparte Geld verplempern und ab 65 lamentieren, daß man als Sozialhilfeempfänger schlechter gestellt ist als als Rentner
Gruß
Margit
Mitglied inaktiv - 25.08.2000, 07:51
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld + Private Krankenversicherung
Hallo,
ich bin privat versichert, weil ich mich auf massiven Druck meines damaligen Chefs habe verbeamten lassen. Ich hätte als Beamtin auch in der GKV bleiben können, müsste dann aber den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen (also das Doppelte vom üblichen). Das Land (mein Arbeitgeber) übernimmt keinerlei Anteil an den Krankenkassenbeiträgen und i.d.R.auch keinen Anteil an den "Krankheitskosten". Einspringen würde es nur, wenn die GKV etwas nicht zahlen würde, was das Land aber zahlt. Und dann würde das Land von diesen Kosten höchstens 50% bezahlen. Ich fand das total doof, weil ich eigentlich gern bei meiner Ersatzkasse geblieben wäre (nicht zuletzt, weil ich diese Abrechnerei mit den Ärzten, der KK und dem LBS einfach hasse).
Mein Mann ist in einer Ersatzkasse gesetzlich versichert, obwohl er über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Wir hatten uns leider nicht richtig erkundigt, wie das mit der Krankenversicherung ist, falls wir mal ein Kind bekommen und ich EU nehmen sollte. Jetzt wissen wir, dass wir beide zahlen müssen und das ärgert uns natürlich schon ein bischen. Man kann ja sagen: Du hast doch durch die Private gespart (weil das Land nix zur GKV zahlt sogar ordentlich!!), aber ganz gerecht finde ich es trotzdem nicht. Denn mein Mann zahlt genau wie die Männer meiner angestellten Kolleginnen seinen Beitrag ein. Dort ist die ganze Familie mitversichert. Bei uns zahlt er für sich allein (und er ist tatsächlich nie krank). Die Familien sind in der GKV ja nicht mitversichert, weil die Frauen vorher auch dort eingezahlt haben. Sie sind sogar auch dann mit versichert, wenn die Frau vorher nie verdient und damit nie KK-Beiträge gezahlt hat. Also ja eigentlich noch viel mehr in der Beziehung gespart hat.
Aber ich weiss schon: "Recht ist nicht gerecht!"
Solong, Petra
Mitglied inaktiv - 25.08.2000, 16:51
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld + Private Krankenversicherung
Hallo Margit,
Du schreibst von einem Urteil, bei denen die freiwillig GKV-Versicherten rechtlich den Pflichtversicherten gleichgestellt werden. Mir ist davon nichts bekannt. Kannst Du mir das Urteil konkret nennen?
Mir geht es dabei insbesondere um die Beitragszahlung als freiwillig Versicherte in der GK im EU.
Danke.
Gruß
Katrin
Mitglied inaktiv - 29.08.2000, 09:03