Hallo Frau Bader, ich suche nun seit etwa 4 Stunden im Web nach einer Antwort auf meine Frage und hoffe Sie können mir helfen. Ich bin derzeit privat krankenversichert (keine Beamtin, Angestelltenverhältnis) und mein Mann pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir bekommen im März ein Baby und ich wollte mindestens 1 Jahr zuhause bei unserem Zwerg bleiben. Mein Mann geht weiterhin arbeiten. Nun meine Fragen: 1. Falle ich dadurch, dass ich nur im Januar und einen Teil des Februars noch normal Gehalt beziehe, danach dann aber der Mutterschutz beginnt, unter die Beitragsbemessungsgrenze für die pKV? 2. Komme ich dann wieder in die gKV, eventuell auch in die Familienversicherung mit meinem Mann und dem Zwerg? 3. Falls ich nicht in die GKV komme, wo ist dann der Zwerg zu versichern? 4. Falls ich nicht aus der pKV herauskomme, wie ist das dann mit den Beitragszahlungen (Freistellung, Grundbeitrag, öffentlicher Zuschuss)? Für ihre Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar! Gruß Celia
Mitglied inaktiv - 31.01.2007, 14:09