Kurzarbeit und Beschäftigungsverbot.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kurzarbeit und Beschäftigungsverbot.

Sehr geehrte Frau Bader, Seit Februar befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Vom Arbeitgeber ausgestellt. (Hotel) Ich bekomme seit März Kurzarbeitergeld. Das ist doch nicht richtig, oder? Und ist es mittlerweile so, dass sowohl Mutterschaftsgeld als auch Elterngeld gezahlt werden, ohne Berücksichtigung der Monate, in denen Kurzarbeitergeld gezahlt wurde? Mein Arbeitgeber weiß es nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass Schwangere nicht von diesen Maßnahmen betroffen sind. Herzlichen Dank für Ihre Mühe!

von Lenielisa am 20.07.2020, 18:01



Antwort auf: Kurzarbeit und Beschäftigungsverbot.

Hallo, Sie würden ja besser gestellt als die anderen AN. Sie bekommen also bis zum Beginn des Mutterschutzes Kurzarbeitergeld, dann aber normales MG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2020



Antwort auf: Kurzarbeit und Beschäftigungsverbot.

du stehst wie alle anderen da. nicht schlechte, aber auch nicht besser. daher erhälst du, wie alle anderen auch, kurzarbeitergeld. ist irgendwas im vertrag geschrieben, dass du davon ausgenommen bist? wenn nein ist es doch klar, dass du nicht mehr geld erhälst als die anderen. beim EG später zählen die monate aber als normal lohn. aber momentan erhälst du eben weniger. hoffe ich habe es verständlich ausgedrückt.

von mellomania am 20.07.2020, 19:17



Antwort auf: Kurzarbeit und Beschäftigungsverbot.

https://familienportal.de/familienportal/meta/aktuelles/aktuelle-meldungen/volle-mutterschaftsleistungen-auch-waehrend-kurzarbeit-im-betrieb/156616 Aufgrund dieses links frage ich. Für mich heißt das, dass auch im Beschäftigungsverbot gilt:keine Kurzarbeit für Schwangere... Aber da ich mir nicht sicher bin, ob ich das richtig verstanden habe, frage ich nach. Der link ist ziemlich aktuell. Im März und April wusste noch niemand, was wirklich gilt.

von Lenielisa am 20.07.2020, 19:52



Antwort auf: Kurzarbeit und Beschäftigungsverbot.

ha du erhälst bis beginn mutterschutz kurzarbeitergeld, wie alle anderen auch und in der mutterschutzfrist, also sechs wochen vor und acht wochen nach der geburt, vollzeitlohn. wie sonst auch. die monate, die du kurzarbeitergeld erhalten hast zählen aber beim eg so, als wärst du normal bezahlt worden. da entsteht dir also kein nachteil. aber kurzrarbeitergeld ehalten alle, sonst hättest du aj einen vortei. außer in deinem vertrag ist explizit geregelt, dass schwangere im BV KEin kurzarbeitergeld erhalten.

von mellomania am 20.07.2020, 22:14



Antwort auf: Kurzarbeit und Beschäftigungsverbot.

Ganz simpel gesagt, in einem BV bekommst du das, was du ohne BV bekommen würdest (weil du nicht schlechter gestellt werden darfst). Ohne BV würdest du Kurzarbeitergeld bekommen, also bekommst du im BV auch Kurzarbeitergeld (weil du auch nicht bessergestellt werden darfst). Auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld hat das (Corona-)Kurzarbeitergeld keine Auswirkungen, diese betroffenen Monate werden einfach bei der Berechnung ignoriert.

von Dojii am 21.07.2020, 08:24



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Ich bin Zahnärztin, in der 19. SS und bereits im Beschäftigungsverbot. Durch die Corona-Krise überlegt mein Chef nun Kurzarbeit anzumelden. Jetzt ist die Frage, bin ich such davon betroffen? Mein Gehalt wird ja durch das Umlagerumgsverfahren nicht direkt von meinem Chef, sondern über meine Krankenkasse bezahlt. Bin ich in dem Fall auch davon betr...


Betrifft mich Kurzarbeit auch im Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat für uns Kurzarbeit beantragt. Ich bin allerdings schon im Beschäftigungsverbot, welches jedoch von ihm und nicht vom Arzt ausgestellt wurde. Betrifft mich jetzt die Kurzarbeit auch? Vielen Dank für Ihre Antwort, viele Grüße


Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Da ich hier von den Mädels und von Frau Bader lese das im BV auch einen die Kurzarbeit trifft... Nein!!!! Ich weiß nicht ob es eine Ausnahmesituation ist wegen der Pandemie... Aber die Frauen die bereits im BV sind, können von der Kurzarbeit nicht getroffen werden! Bundesgesundheitsministerium :03018-527-0 Agentur für Arbeit : 0800 4555500...


Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Hallo. Ich bin schwanger und bin seit ca 1.5monaten im beschäftigungsverbot jetzt muss mein Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen! Normalerweise würde ich ja mein ganz normales Gehalt weiter bekommen aber jetzt muss ich sich in die Kurzarbeit! Ist das korrekt oder bin ich da falsch informiert? Weil ich kann bzw darf ja aus "gesundheitlichen"gründen (sc...


Beschäftigungsverbot, Kurzarbeit und Kopfschmerzen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab einige für mich sehr wichtige Fragen, worauf mir weder Arbeitgeber, noch Arbeitsagentur für Arbeit noch Elterngeldstelle antworten können. Zu meiner Lage; ich bin seit dem 06.01 in Beschäftigungsverbot, mein AG hat jetzt ab 01.04 Coronabedingt Kurzarbeit angemeldet und in Mutterschutz werde ich ab dem 05.07 sei...


Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Hallo, meine Firma ist seit 2 Wochen in kurzarbeit und ich seit paar Tagen in Beschäftigungsverbot. Es sind noch 3 Monate bis zum Mutterschutz. Ich bekomme jetzt natürlich wie meine Arbeitskollegen nur 67% vom Gehalt. Meine Frage ist jetzt, wenn in den nächsten 3 Monaten mein Chef wieder rauskommt aus der kurzarbeit, also wieder normal arbeitet,...


Beschäftigungsverbot während Kurzarbeit

Guten Tag, ich befinde mich zur Zeit in Kurzarbeit. Arbeite aber in einem Bereich in dem ich bei einer Schwangerschaft sofort in ein Beschäftigungsverbot geschickt werden würde. Wie viel Geld, würde ich während des Beschäftigungsverbot bekommen? Das Kurzarbeitergeld oder mein normales Gehalt? Und welche Auswirkungen hätte das für meinen Arbeitgebe...


Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Guten Tag, Zur Zeit bin ich arbeitslos gemeldet aufgrund der Corona Krise. Ich bin Tanzlehrerin und alle Tanzschulen mussten im März schließen. Mein Chef hat schnell gehandelt und mich bereits für Ende März gekündigt. Nun dürfen die Tanzschulen bei uns in NRW wieder öffnen und mein Chef möchte mich in Vollzeit wie vorher anstellen. Allerdings ...


Arbeitslosengeld nach Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Kurzarbeit

Guten Abend Ich bin seit dem 10.11.21 aus der Elternzeit, momentan Befinde ich mich im Resturlaub meiner Vollzeitstelle. Ab dem 1.12.21 trete ich eine Teilzeitstelle meines Unternehmens an. Meine Frage ist wie die Berechnung des Arbeitslosengeld wäre wenn ich zum 1.1.22 gekündigt werde. Ich bin seit 2019 Vollzeit im Unternehmen angestell...


Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Guten Tag Frau Bader, ich bin dieses Jahr weiterhin wg der Corona Pandemie in Kurzarbeit. Im Januar und Februar war ich auf Grund der Schwangerschaft krankgeschrieben und bin jetzt im Beschäftigungsverbot. Wirkt sich die Krankschreibung negativ auf mein Elterngeld aus und kann ich den Zeitraum auch wenn ich in Kurzarbeit war, ausklammern lassen...