Sehr geehrte Frau Bader,
mein Chef hat für uns Kurzarbeit beantragt.
Ich bin allerdings schon im Beschäftigungsverbot, welches jedoch von ihm und nicht vom Arzt ausgestellt wurde.
Betrifft mich jetzt die Kurzarbeit auch?
Vielen Dank für Ihre Antwort, viele Grüße
Mitglied inaktiv - 23.03.2020, 12:21
Antwort auf:
Betrifft mich Kurzarbeit auch im Beschäftigungsverbot?
Saarlandmami hat meine Antwort schon geschrieben.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2020
Antwort auf:
Betrifft mich Kurzarbeit auch im Beschäftigungsverbot?
Antwort von Frau Bader auf einer dieser vielen fragen
*Hallo,
wenn es nicht im Tarifvertrag/ Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung andrs geregelt ist (was eher selten der Falls ein dürfte) gilt es für alle.
Liebe Grüße
NB*
Kurzarbeit gilt auch für dich, du darfst zwar keine Nachteile haben aber halt auch keinen Vorteil.
Mitglied inaktiv - 23.03.2020, 12:30
Antwort auf:
Betrifft mich Kurzarbeit auch im Beschäftigungsverbot?
einfach etwas nach unten scrollen
JEDER erhält kurzarbeitergeld. ob schwanger, bv oder nicht oder mutterschutz ode was auch immer
von
mellomania
am 23.03.2020, 14:27