Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Ich bin Zahnärztin, in der 19. SS und bereits im Beschäftigungsverbot. Durch die Corona-Krise überlegt mein Chef nun Kurzarbeit anzumelden. Jetzt ist die Frage, bin ich such davon betroffen? Mein Gehalt wird ja durch das Umlagerumgsverfahren nicht direkt von meinem Chef, sondern über meine Krankenkasse bezahlt. Bin ich in dem Fall auch davon betroffen wenn er Kurzarbeit anmelden sollte? Danke schon mal im Voraus.

von Tini00 am 22.03.2020, 09:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Hallo, währnd des BV gilt das auch für Sie. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2020



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Ja bist du, aus dem einfachen Grund das du sonst einen Vorteil gegenüber deinen nicht Schwangeren Kollegen haben sollst, ebenso keinen Nachtteil.

von misses-cat am 22.03.2020, 10:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Schau mal in die letzten Fragen zurück.... Du wirst auch nur Geld in Höhe Kurzarbeit erhalten. Die KK wird nicht mehr erstatten

Mitglied inaktiv - 22.03.2020, 10:28



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

das ist für alle gleich. unten wurde di frage schon mehrfach gestellt. du darfst keinen nachteil haben aber ebe auch keinen vorteil. daher gilt das unabhängig von der schwangerschaft für ALLE mitarbeiter

von mellomania am 22.03.2020, 16:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Traurig wie hier nicht die ganze Wahrheit erzählt wird, weil manche es "unfair" finden. Glaube nicht alles was hier steht! Erkundige dich in deinem Betrieb, am besten beim Betriebsrat wenn einer vorhanden, und frag nach wie das bei euch geregelt ist. Es gibt genug Betriebe, die für sowas eine Betriebsvereinbarung haben, die Schwangere von Kurzarbeit ausschließen! Das ist in meinem Betrieb der Fall. Viel Glück!

von Cani33 am 23.03.2020, 11:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Da speibt mellomania...

Mitglied inaktiv - 23.03.2020, 17:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Hallo, wenn es nicht im Tarifvertrag/ Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung andrs geregelt ist (was eher selten der Falls ein dürfte) gilt es für alle. Liebe Grüße NB Das schreibt mittlerweile auch Frau Bader. Und ich glaube politisch wird da noch so einiges geändert

Mitglied inaktiv - 23.03.2020, 19:28



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Hört auf so ein Schwachsinn zu verbreiten. Im beschäftigungsverbot betrifft die kurzarbeit einen nicht!!!!

von Schwabbel am 26.03.2020, 10:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Das stimmt. Mich betrifft es auch nicht im Beschäftigungsverbot und jetzt neu Kurzarbeit

von Mamafreuden am 26.03.2020, 20:10



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