Frage: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Hallo, Wie sieht die Kündigung zum Ende der Elternzeit aus? Am 15.9. wäre der erste Arbeitstag beim akten Arbeitgeber. Am Montag werde ich von einem neuen Arbeitgeber einen Vertrag zugeschickt bekommen. Daher ist es nicht möglich die 3 Monate einzuhalten. Kann ich alternativ zum 30.8. kündigen und bei meinem neuen Arbeitgeber zum 1.9. oder 15.9. einsteigen oder wäre erst der 1.10 möglich? Meine Kündigungfrist beträgt normal 1 Monat zum Monatsende. Elterngeldbezug besteht nicht mehr.

von Nerdqueen am 01.07.2023, 13:21



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Hallo, wenn Sie nicht taggenau zum Ende der EZ kündigen, gilt die vertragliche/ gesetzliche Kündigungsfrist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2023



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Ich meine dem 31.8.

von Nerdqueen am 01.07.2023, 13:22



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Da eine Kündigung genau zum Ende der EZ zu spät ist mit 3 Monaten, kannst Du einfach mit Deiner normalen verträglichen Kündigungsfrist kündigen zum eben bspw 31.08.

von Suomi am 01.07.2023, 13:43



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Kündigung zum EZ-Ende ist nicht mehr möglich, weil bis dahin keine 3 Monate mehr sind. Sie können kündigen, allerdings mit Abgabe am 1. Arbeitstag nach EZ und dann dauert es noch ein Monat bis die greift. Da kommt es darauf an, was genau im Vertrag steht. Genau 1 Monat wäre bei Abgabe der Kündigung 15.09. der 14.10.. Allerdings kenne ich es häufig so, dass der Monat Ende des Monats ist. Dann wäre es der 31.10. Was Sie versuchen können ihren AG um einen Aufhebungsvertrag bitten. Es kann durchaus klappen, besonders, wenn die EZ-Vertretung dadurch bleiben kann und will. Dann gäbe es keine personelle Veränderung beim AG, was viele gut finden und Sie könnten beim neuen AG anfangen. Vielleicht stimmt ihr AG zu, dass der Aufhebungsvertrag zum 31.08. ist. Dann könnten sie am 1.09. beim neuen AG starten. Überlegen Sie sich vorher was im Aufhebungsvertrag festgehalten werden soll. Z. B. AG stellt ihnen bis Tag X ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Wenn Sie noch Resturlaub haben sollte erwähnt werden, dass dieser ausgezahlt wird. Soweit es unterschrieben ist greift es und kann nur schwer nochmal abgeändert werden.

von Ani123 am 02.07.2023, 03:50



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Hallo, Der Arbeitnehmer kann auch während der Elternzeit kündigen, mit der vertraglich festgelegten Frist. Du kannst zum 31.8. kündigen. LG luvi

von luvi am 02.07.2023, 07:20



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Was ani123 wieder schreibt ist nicht richtig... Du kannst während der Elternzeit mit deiner Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag kündigen. Zum 31.08.23 Wenn du genau zum Ende der Elternzeit kündigen willst, ist diese Frist vorbei. Aber zu Ende August ist das kein Problem oder zum 15.08. :-)

von MamaausM2 am 02.07.2023, 08:02



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