Frage: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan bis Mitte November noch in Elternzeit. Da ich noch immer auf einen Platz bei der Tagesmutter warte und dieser aber auch nicht den Zeitraum ausfüllen wird welcher mir die Erfüllung einer Vollzeitstelle ermöglicht, möchte ich meinen Vollzeitjob kündigen. Dies habe ich mit meinem Abteilungsleiter auch telefonisch schon vor einigen Wochen besprochen. Wir haben vereinbart dass ich mich melde sobald die Betreuung der Kinder geklärt ist und wir dann gemeinsam schauen ob eine Teilzeit Beschäftigung möglich ist oder nicht. Wie gesagt bin ich schon seit einer Weile im Gespräch mit meinem Arbeitgeber und bin bis heute davon ausgegangen man könnte dies mit einem Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit lösen. Heute nun der Anruf dass der Aufhebungsvertrag nicht möglich ist da der AG mich ja behalten möchte und nur von mir ein Kündigungswunsch besteht. In meinem Vertrag steht Kündigungsfrist 2 Monate zum Quartalsende und die Elternzeit endet am 17.11. Was bleiben mir denn jetzt für Möglichkeiten für eine ordentliche Kündigung? Vielen Dank im voraus und viele Grüße Uschi H.

von Uschi_H am 06.09.2021, 17:18



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Hallo, Kündigung sollte der letzte Schritt sein. Wenn möglich, würde ich die EZ verlängern. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf TZ besteht. Das ist der Fall, wenn mind 15 AN da sind und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Man könnte auch die TZ befristen/ Brücken-TZ vereinbaren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2021



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Warum verlängert du dir EZ nicht? Sofern der AG zustimmt. Das wäre deutlich schlauer. Auch wegen Krankenversicherung. Und sobald es mit der Betreuung klappt, arbeitest du dann TZ innerhalb der EZ.

von Felica am 06.09.2021, 18:09



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