Hallo , ich war schwanger und in der 12 ss wurde festgestellt das kein Herzschlag mehr schlägt jetzt wurde ich in der 13 ss oberiert
Meine Frage zählt man als nicht mehr schwanger bei der Feststellung oder nach der ausscherbung?
Mein Problem gerade ist das ich eine woche später angefangen habe zu arbeite
Und jetzt nach einer Woche arbeit aufeinmal eine Kündigung bekomme
Hab ich nicht 4 Monate Kündigungsschutz nach einer fehlgeburt weil ich hab gelesen wenn sowas nach der 12 ss woche passiert hat man Kündigungsschutz noch.... nur weiß ich nicht ob damit die festtellung einer fehlgeburt oder die ausscherbung als fehlgeburt gezählt wird
von
Maria Fischer
am 04.06.2021, 18:44
Antwort auf:
Kündigung nach fehlgeburt
Hallo,
das tut mir sehr leid.
Hierzu regelt das Gesetz:
§ 17 Kündigungsverbot MuSchG
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig
1.
.....
2.
bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2021
Antwort auf:
Kündigung nach fehlgeburt
Im Internet habe ich folgende Informationen dazu gefunden:
"Auch wenn die Leibesfrucht nicht mehr lebte unterlag sie noch immer dem MuschG." (Rechtsanwältin Sandra Flämig)
Danach endet die Schwangerschaft erst mit der Ausschabung.
"Das Arbeitsrecht sieht für Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz vor, der gemäߧ17 MuschG während der gesamten Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt greift. Dies gilt im Übrigen auch für die Probezeit und seit 2018 auch für Frauen, die nach der 12.Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben.
Dabei ist es entscheidend, dass der Arbeotgeber sowohl Kenntnis von der Schwangerschaft als auch vom Entbindungstermin hatte." (rechtsanwälte.de)
Da du in der 13.SSW warst hast du vier Monate Kündigungsschutz.
Welcher Kündigungsgrund wurde angegeben?
Ich frage es, wenn du z. B. etwas gestohlen hast, dann gilt die Kündigung trotz Kündigungsschutz. Danach klingt es bei dir nicht, denn du schreibst nicht, dass es eine fristlose Kündigung ist, was das Beispiel zur Folge haben kann.
Geh auf jeden Fall damit zum Anwalt. Du hast 3 Wochen Zeit nach Erhalt der Kündigung dagegen anzugehen. Und da du Kündigungsschutz hattest ist die Kündigung unwirksam.
von
Ani123
am 04.06.2021, 21:53
Antwort auf:
Kündigung nach fehlgeburt
Nein geklaut habe ich gar nix wurde bei einer neuen Firma sogar eingesetzt dort eine Woche gearbeitet und dann gesten die Kündigung fristgemäs zum 17.06.21 steht da Gründe gibt es keine steht nur das wenn die gründe wissen will stehen sie zur Verfügung jedoch als ich mich da gemeldet habe sofort war die Chefin nicht zu sprechen
von
Maria Fischer
am 05.06.2021, 10:00
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Kündigung nach fehlgeburt
Aber zum Anwalt.
von
Felica
am 05.06.2021, 12:02
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Kündigung nach fehlgeburt
Der Redaktion los hen...
LG
Heike
von
peekaboo
am 05.06.2021, 15:24
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Kündigung nach fehlgeburt
War da nicht kürzlich schon was (gekürzter Lohn)?
von
KielSprotte
am 05.06.2021, 15:30
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Kündigung nach fehlgeburt
Das mit der Lohnkürzung war eine Mich...Fischer
Die AP hat hier schon mal
https://m.rund-ums-baby.de/recht/Nach-fehlgeburt-wieder-arbeite_223854.htm
von
MamaausM
am 05.06.2021, 16:49
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Kündigung nach fehlgeburt
Nein lohnkürzung nicht aber wollten mich erst in eine Firma stecken wo ich viel weniger als davor verdient habe da hab ich auch gesagt das könnt ihr nicht machen nur weil ich jetzt nicht mehr schwanger fang ich nicht von null an ... und dann haben die mich jetzt doch in eine neue firma gesteckt aber unter der gleichen Bezahlung wie davor
von
Maria Fischer
am 05.06.2021, 17:22