Hallo Frau Bader,
ich bin nun schon 3 Wochen krankgeschrieben (11.SSW) wegen Blutungen, ich haben meinen Arbeitgeber keine Mitteilung über die Diagnose gegeben, da ich bereits im Sommer eine FG hatte und ich nicht möchte, dass durch "Buschfunk" andere MA des AG darüber bescheid wissen - falls es wieder schiefgeht. Mein Arzt wird mich voraussichtlich weiter krankschreiben - darf ich meine Diagnose verheimlichen ?
Weiterhin eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin leiterin einer Bankfiliale und muss täglich 60 km zur Arbeit fahren (einfache Strecke) - kann dies als Grund gelten (Winter - erhöhte Unfallgefahr)für ein Beschäftigungsverbot ?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 24.11.2006, 09:28
Antwort auf:
Krankmeldung/Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. Der AG hat keinen Asnpruch auf die Diagnose
2. Das kann nur der Arzt entscheiden. Ich denke nein.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.11.2006
Antwort auf:
Krankmeldung/Beschäftigungsverbot
Hallo,
nein, Dein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf die Diagnose, er muss sich mit der ärztlichen BEscheinigung zufrieden geben. Wenn er Zweifel hat, kann er über die Krankenkasse eine weitere Untersuchung erbitten (wird aber nie gemacht).
Nein, 60km Fahrtstrecke sind kein Grund ein BEschäftigungsverbot auszusprechen. Die Gefährdung durchs Autofahren hast Du ja immer auch bei Eis und Schnee und nicht nur weil Du schwanger bist.
Grüße Margret
Mitglied inaktiv - 24.11.2006, 11:33