Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe seit der 12 SSW ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz vom Arzt verordnet bekommen . Nun meine Frage : Was ist wenn ich während dessen krank werden sollte,z.B Grippe oder eine Erkrankung von z.B. Über 6 Wochen? Geht das überhaupt und muss ich das dem Arbeitgeber mitteilen?
Noch eine Frage : Wer kann außer dem Arbeitgeber ein individuelles Beschäftigungsverbot anfechten? Z.B. Ärztekammer oder Gewerbeaufsicht?
Sollte der Arbeitgeber den Betriebsarzt einschalten, so darf ich diesen doch selbst aussuchen? Muss dieser Betriebsarzt dem Landkreis zugeordnet sein oder kann ich auch einen in meinem Landkreis wählen?
Darf meine Chefin den Kollegen von meiner Schwangerschaft erzählen nur weil ich das Beschäftigungsverbot an die Personalchefin weitergeleitet habe? Das ist passiert. Im Unternehmen sind nur wenige Mitarbeiter beschäftigt so dass es keine MitarbeiterVertretung oder Personalrat gibt.
Viele Grüße und lieben Dank
Sara
von
Lissje1980
am 11.07.2015, 01:47
Antwort auf:
Krankmeldung während individuellem Beschäftigungsverbot
Hallo,
die Krankschreibung geht vor u unterbricht das BV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2015
Antwort auf:
Krankmeldung während individuellem Beschäftigungsverbot
Hatte auch ein BV und bekam als ich krank war keine Krankmeldung. Musste ja eh nicht arbeiten.
Erzählen eigentlich nicht, Konsequenzen sind mir aber nicht bekannt.
Ein BV wird recht selten angefochten, der AG bekommt Deinen Lohn eh von der Krankenkasse wieder durch die Umlage 2.
Ein finanzieller Nachteil entsteht ihm nicht.
von
Sternenschnuppe
am 11.07.2015, 08:45
Antwort auf:
Krankmeldung während individuellem Beschäftigungsverbot
Ein Betriebsarzt wird vom Unternehmen bestellt, den wirst du dir sicher nicht selbst aussuchen können.
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsarzt
von
Soie
am 11.07.2015, 13:32
Antwort auf:
Krankmeldung während individuellem Beschäftigungsverbot
Also ich hatte auch ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Hausarzt bekommen. Anfechten kann es nur dein Arbeitgeber. Du kannst dann aber den nächsten Arzt selber aussuchen, ob Frauenarzt oder Hausarzt, ist ganz egal!! Beide dürfen ein individuelles Berufsverbot ausstellen!!!! Zahlen muss die zweite Untersuchung dann dein Arbeitgeber.
von
Claudia B.
am 11.07.2015, 15:49