Sind eine Krankmeldung und ein Beschäftigungsverbot gleichzeitig rechtens

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sind eine Krankmeldung und ein Beschäftigungsverbot gleichzeitig rechtens

Hallo, ich bin in der 9. Woche schwanger und habe dadurch leider gesundheitliche Probleme. Habe auch sehr früh auf der Arbeit (in der 7.SSW) bescheid gesagt und weiter gearbeitet, da ging es mir noch einigermaßen gut. Aber ein paar Tage später haben die Probleme angefangen und dann war ich krankgeschrieben von meiner FÄ aus. Probleme macht mir leider auch mein Arbeitgeber. Als ich bekannt gemacht habe, dass ich schwanger bin, wurde mir gesagt ich soll bitte eine Einwilligung unterschreiben, dass ich auch an Feiertagen arbeite, vor allem jetzt um die Weihnachtszeit, weil so viel los wäre. Desweiteren wurde mir gesagt, ich soll bitte auch mit Übelkeit zur Arbeit kommen und die Gesetze bezüglich Arbeitszeit wurden auch ignoriert. Fand ich alles mehr als nur daneben. Am Montag ist mir während der Arbeitsunfähigkeit ein Einschreiben mit einer Abmahnung ins Haus geflattert. Da bin ich aus allen Wolken gefallen. Mein Arbeitgeber hat mir vorgeworfen, meine Kranmeldung sei zu spät bei denen angekommen. Ich habe mich daraufhin mit profamilia und auch mit meinem Anwalt beraten und beide meinten, ich soll mir ein Beschäftigungsverbot geben lassen. Das wollte ich eigentlich nicht, da ich nicht 7 Monate lang zu Hause sitzen wollte. Ich wollte nach dem es mir wieder gut geht auch wieder arbeiten gehen. Aber da mein Anwalt meinte, dass mein AG mich jetzt am Besten loswerden will, da ich nicht mehr produktiv bin und nur Geld koste, kann ich auch mit weiteten Problemen und Mobbing nach meiner Rückkehr rechnen. Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass ich im Service arbeite in einem Hotel. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich bin bis Ende des Jahres krank geschrieben von meiner FÄ. Gleichzeitig habe ich gestern ein Beschäftigungverbot gültig bis zum Geburtstermin bekommen. Da ich mir vorstellen kann, dass mein AG nach weiteren Fehlern suchen wird, möchte ich wissen, ob man beide Sachen gleichzeitig laufen lassen kann. Herzlichen Dank

von terry1511 am 20.12.2018, 12:46



Antwort auf: Sind eine Krankmeldung und ein Beschäftigungsverbot gleichzeitig rechtens

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind darf ich dazu nicht sagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2018



Antwort auf: Sind eine Krankmeldung und ein Beschäftigungsverbot gleichzeitig rechtens

Profamilia ist erfahrungsgemäß nicht gerade eine gute Adresse in Sachen Mutterschutz. Dafür gibt es die Aufsichtsbehörden, die in solchen Fällen kompetent und neutral beraten können. Der Rat, "sich ein Beschäftigungsverbot geben zu lassen" ist schon zweifelhaft. Das BV kann man sich nicht geben lassen. Darüber entscheidet nämlich immer der Arzt im eigenen Ermessen. Wenn ein BV und eine AU gleichzeitig vorliegen, hat die AU Vorrang. Da du schon einen Anwalt eingeschaltet hast, kann der dich nun auch zu Ende beraten. Warum fragst du jetzt noch eine Anwältin im Internet? Traust du deinem eigenen Anwalt nichts zu? Wenn die Krankmeldung tatsächlich zu spät eingegangen ist, - die Fakten kennst du allein - dann hat dein AG das Recht dich abzumahnen. Du dagegen hast das Recht, dass deine Stellungnahme mit in deine Personalakte gelangt. Ich würde mich zur Beratung an die Aufsichtsbehörde wenden. Das kostet dich nichts - außer vielleicht dass die Sichtweise beider Konfliktparteien auf den Tisch kommt und wenn du im Recht bist, hast du nichts zu verlieren.

Mitglied inaktiv - 20.12.2018, 14:23



Antwort auf: Sind eine Krankmeldung und ein Beschäftigungsverbot gleichzeitig rechtens

Au und BV gleichzeitig geht nicht. AU steht über dem BV. Aussage von Profamilia halte ich auch für unkompetent. Das der Arzt es ausgestellt hat obwohl laufenden AU kann richtig Stress machen mit der Krankenkasse. Die können das BV als solches komplett anzweifeln, zumal auf welcher Grundlage ein BV? Mobbing ist das so nicht. Die Bitte des AG auch legitim.

von Felica am 20.12.2018, 15:58



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