Hallo, ich bin in der 9. Woche schwanger und habe dadurch leider gesundheitliche Probleme. Habe auch sehr früh auf der Arbeit (in der 7.SSW) bescheid gesagt und weiter gearbeitet, da ging es mir noch einigermaßen gut. Aber ein paar Tage später haben die Probleme angefangen und dann war ich krankgeschrieben von meiner FÄ aus. Probleme macht mir leider auch mein Arbeitgeber. Als ich bekannt gemacht habe, dass ich schwanger bin, wurde mir gesagt ich soll bitte eine Einwilligung unterschreiben, dass ich auch an Feiertagen arbeite, vor allem jetzt um die Weihnachtszeit, weil so viel los wäre. Desweiteren wurde mir gesagt, ich soll bitte auch mit Übelkeit zur Arbeit kommen und die Gesetze bezüglich Arbeitszeit wurden auch ignoriert. Fand ich alles mehr als nur daneben. Am Montag ist mir während der Arbeitsunfähigkeit ein Einschreiben mit einer Abmahnung ins Haus geflattert. Da bin ich aus allen Wolken gefallen. Mein Arbeitgeber hat mir vorgeworfen, meine Kranmeldung sei zu spät bei denen angekommen. Ich habe mich daraufhin mit profamilia und auch mit meinem Anwalt beraten und beide meinten, ich soll mir ein Beschäftigungsverbot geben lassen. Das wollte ich eigentlich nicht, da ich nicht 7 Monate lang zu Hause sitzen wollte. Ich wollte nach dem es mir wieder gut geht auch wieder arbeiten gehen. Aber da mein Anwalt meinte, dass mein AG mich jetzt am Besten loswerden will, da ich nicht mehr produktiv bin und nur Geld koste, kann ich auch mit weiteten Problemen und Mobbing nach meiner Rückkehr rechnen. Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass ich im Service arbeite in einem Hotel. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich bin bis Ende des Jahres krank geschrieben von meiner FÄ. Gleichzeitig habe ich gestern ein Beschäftigungverbot gültig bis zum Geburtstermin bekommen. Da ich mir vorstellen kann, dass mein AG nach weiteren Fehlern suchen wird, möchte ich wissen, ob man beide Sachen gleichzeitig laufen lassen kann. Herzlichen Dank
von terry1511 am 20.12.2018, 12:46