Kann mein Arbeitgeber mir den Lohn kürzen in Schwangerschaft? der

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann mein Arbeitgeber mir den Lohn kürzen in Schwangerschaft? der

Ich arbeite in einem Einzelhandels Unternehmen, indem vermutlich bald Gehaltskürzung passieren. Es soll einen Haustarif eingeführt werden. Ich bin nun schwanger. Sollten diese Gehaltskürzungen stattfinden, darf mein Arbeitgeber auch mir als Schwangere das Gehalt senken? Oder bin ich davor geschützt als schwangere? Vielen Dank im Voraus

von Blümchen949 am 04.09.2019, 20:43



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir den Lohn kürzen in Schwangerschaft? der

Hallo, Sie werden da wie alle behandelt. Aber es stellt sich die Frage, wie der Ag es machen will. Einfach kürzen geht nicht - da müssten alle mitmachen und unterschreiben. Oder der Ag muss eine Änderungskündigung aussprechen, was bei Ihnen nicht geht (wegen der Schwangerschaft) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2019



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir den Lohn kürzen in Schwangerschaft? der

Die Gehaltskürzung betrifft alle Kollegen in gleicher Weise, also bist du nicht wegen der Schwangerschaft benachteiligt oder bevorzugt. Oder welcher Paragraph würde dich da als einzige im Betrieb herausnehmen?

Mitglied inaktiv - 04.09.2019, 20:48



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir den Lohn kürzen in Schwangerschaft? der

Uriah! Sie fragt in einem Rechtsforum. Lass Deine dummen Kommentare stecken. Wüsste sie einen § oder würde die Antwort kennen, hätte sie nicht gefragt.

von HeyDu! am 04.09.2019, 20:59



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir den Lohn kürzen in Schwangerschaft? der

Fällt für mich unter Arbeitsrecht, sprich ich würde mal zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Den fraglich ist ob der AG überhaupt einseitig das Gehalt kürzen darf. Was ich extrem bezweifel. Den das darf er eigentlich nur in extrem wenigen Fällen, und das setzt voraus das anderweitig der Konkurs der Firma droht und das der Betriebsrat dem zustimmt. In allen anderen Fällen müssen die AN dem zustimmen. Klar ist, das in dem Falle das ein AN dem nicht zustimmt, er recht schnell wohl unter irgendeinem Vorwand dann die Kündigung erhält. Aber und das ist bei dir nun der Einzelfall, du bist schwanger, deshalb nicht so einfach kündbar. Der AG bräuchte das OK vom Amt oder du müsstest dich derartig blöde verhalten das der AG dir kündigen darf, zB indem du Gelder unterschlägst oder den Chef zusammenschlägst. Also wärst du solange abgesichert bis du aus der EZ wiederkommst. Heißt, in deinem Falle würde ich auf jeden Fall 2 Jahre EZ einreichen und wenn es finanziell eng wird woanders in der EZ in TZ arbeiten. In Bedarf dann um das 3te Jahr verlängern. Zudem würde ich die EZ nutzen um mir einen neuen AG zu suchen. Aber das ganze ist meine laienhafte Meinung, ich wie gesagt würde zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Mich dort beraten lassen. Den ich sehe die Gehaltskürzung unabhängig von der Frage einer Schwangerschaft als unzulässig an.

von Felica am 05.09.2019, 08:30



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