Arbeitgeber erzählt Schwangerschaft anderen Kollegen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber erzählt Schwangerschaft anderen Kollegen

Hallo liebes Team, ich habe meinem direkten Vorgesetzten um ein vertrauliches Gespräch gebeten und ihm von meiner Schwangerschaft erzählt. Ein paar Tage später sprachen mich diverse Arbeitskollegen auf meine Schwangerschaft an, die es von "dem und dem" gehört hatten und die wiederum von "dem und dem", obwohl ich es ausschließlich einer Person gesagt habe - meinem Vorgesetzen. Der stellt sich - darauf angesprochen - natürlich dumm. Meine Frage ist, was ich dagegen tun kann, bzw. wie ich dagegen vorgehen sollte? Mir wurde das Recht genommen, selbst zu entscheiden, wann ich es meinen Kollegen mitteile und jetzt wird es so hingestellt, dass ich mich nicht so anstellen soll. Mir haben schon etliche Kollegen mitgeteilt, dass wenn ich etwas dagegen tun würde, es ziemlich unangenehm für mich werden würde. Was kann ich tun? So was muss ich mir doch nicht gefallen lassen, oder? Könnte ich rechtlich dagegen vorgehen und was für eine Beweispflicht habe ich in diesem Fall? Ich bedanke mich schon mal im Vorfeld und wünsche noch einen schönen Abend.

von DanDe2710 am 16.01.2020, 19:30



Antwort auf: Arbeitgeber erzählt Schwangerschaft anderen Kollegen

Hallo, verständlich, dass Sie sich ärgern, aber das Kind ist ja nun mal in den Brunnen gefallen. Der AG ist natürlich grds zum Stillschweigen verpflichtet und darf nur Mitarbeitern etas erzählen, die dieses Info beruflich brauchen. Aber was wollen Sie jetzt tun? In Frage kommt nur eine Klage auf Schmerzensgeld. Dazu müssen Sie beweisen, dass der AG es erzählt hat (und nicht ein anderer Mitarbeiter Ihre Schwiegermutter kennt, die es ihm erzählt hat - als Beispiel). Bringen tut das wahrscheinlich wenig, zerstört aber den Betriebsfrieden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2020



Antwort auf: Arbeitgeber erzählt Schwangerschaft anderen Kollegen

die Frage ist, was dir das bringt, was dagegen zu tun. hast du BEWEISE dass ER es erzählt hat? mir persönlich wäre es wichtiger, dass ich nach de Elternzeit wieder dort arbeite ohne theater. jetzt ist es ja eh bekannt. daher wird es weitererzählt, muss gar nicht mehr von der ersten person sein. und wenn du nicht nachweisen kannst, von wem das kommt...

von mellomania am 16.01.2020, 19:38



Antwort auf: Arbeitgeber erzählt Schwangerschaft anderen Kollegen

Naja, der Arbeitgeber hat ja gegen geltende Datenschutzrichtlinien und gegen das Mutterschaftsgesetz verstoßen. Von daher habe ich ja ein Recht darauf, etwas dagegen zu tun. Und da ich es nur dieser einen Person erzählt habe, kann es auch nur von einer Person verbreitet worden sein. Und ich habe ja bereits gefragt, wie es mit der Beweispflicht aussieht. ;)

von DanDe2710 am 16.01.2020, 19:56



Antwort auf: Arbeitgeber erzählt Schwangerschaft anderen Kollegen

Hallo, einen juristischen Rat habe ich leider nicht. Aber ich glaube, Du solltest in jedem Fall (egal ob justiziabel oder nicht) für Dich klar haben, ob Du da später weiter arbeiten willst. Wenn ja, würde ich die Faust in der Tasche machen und dieser Person nie mehr etwas anvertrauen, wenn nein, mach Deine (berechtigte) Wut in angemessener Weise zum Thema. Viele Grüße

von Mamamaike am 16.01.2020, 20:20



Antwort auf: Arbeitgeber erzählt Schwangerschaft anderen Kollegen

Achtung, wenn Schutzmaßnahmen nötig sind, muss der Arbeitgeber sogar die betroffenen Kollegen einweihen. Wenn diese z.B. Lasten übernehmen müssen und anderes. Allerdings dürfen die Kollegen es nicht nach außen tragen. Der Fall muss also erst mal näher besehen werden.

Mitglied inaktiv - 16.01.2020, 20:26



Antwort auf: Arbeitgeber erzählt Schwangerschaft anderen Kollegen

1. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Informationen über die Schwangerschaft vertraulich behandeln. Eine Ausnahme besteht jedoch für die Personen, die zur Einhaltung der Vorschriften aus dem Mutterschutzgesetz verpflichtet sind. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeiter der Personalabteilung, aber auch der Betriebsrat. Gegenüber diesen Personengruppen gilt nicht der Grundsatz der Verschwiegenheit. Auch kann die Mitteilung an den direkten Vorgesetzten der Schwangeren aus betrieblichen Gründen notwendig sein. 2. Ein materieller Schaden ist dir anscheinend nicht entstanden. Somit käme nur eine Schmerzensgeldklage in Betracht. Du bist für die Behauptung, der Arbeitgeber habe dem (namentlich genannten) Mitarbeiter am xy die Mitteilung gemacht, dass die Klägerin schwanger sei, beweispflichtig. Du kannst dann diesen Mitarbeiter in der Klageschrift als Zeugen benennen. Der wird sich mit Sicherheit freuen, gegen seinen Arbeitgeber auszusagen. Hast du kein Beweisangebot, lohnt sich eine Klage nicht. 3. Auch wenn es naheliegend ist, dass dein Chef diese Schwangerschaft rumerzählt hat: hat der Partner Kenntnis? Hat der Frauenarzt Kenntnis? Hat der Hausarzt Kenntnis? Die Eltern? Schwiegereltern? Verwandte?

von Briefkopf am 16.01.2020, 22:48



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