Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

Hallo. Ich hatte Mitte November eine Fehlgeburt und bin nun wieder schwanger. Ich bekam in der letzten Schwangerschaft ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Ich hatte den Arbeitgeber sofort informiert nachdem ich einen positiven Test gemacht habe, da mir einige Antikörper fehlen, was es für meine Arbeit im Kindergarten gefährlich macht. Nun war ich zwischen Fehlgeburt und erneuter Schwangerschaft 1 Woche arbeiten, da die Kita sofort in Quarantäne ging. Jetzt habe ich bei meiner Frauenärztin erst für den 6.1. einen Termin bekommen. Ich hatte gehofft so lange nichts von meiner Schwangerschaft sagen zu müssen bis ich beim Arzt eine positive Nachricht erhalte, weil ich nach der Fehlgeburt so eine Angst habe wieder eine erleiden zu müssen. Arbeiten kann ich aber auch nicht. Was mache ich jetzt nur? Ihn wieder sofort informieren? Bis zum Arzttermin warten? Oder könnte ich mich auch einfach solange krank schreiben lassen? Ist das alles kompliziert :( ich möchte mich einfach nur freuen.

von Stephi.li am 19.12.2020, 13:11



Antwort auf: Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

Hallo, solange Sie in Quarantäne sind, spielt es ja keine Rolle, direkt danach müssen Sie es dem AG mitteilen, damit er ggf wieder ein Bv aussprechen kann. Eine Krankschreibung ist nicht das richtige Mittel, da keine Erkrankung vorliegt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.12.2020



Antwort auf: Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

krank schreiben lassen kannst du dich, wenn du krank bist. solange du nix sagst, fällst du nicht unters mutterschutzgesetz. daher obliegt es dir, arbeite zu gehen oder was zu sagen, damit du umgesetzt werden kannst. auch im kindergarten gibt es büros. der AG kann nach einer gefährdungsbeurteilung ein bv aussprechen, wenn er keine ersatztätigkeit hat. eben aber nur, wenn du was sagst.

von mellomania am 19.12.2020, 14:15



Antwort auf: Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

Ok, das verstehe ich. Ich überlege es mir. Ich muss bis zu den Feiertagen wegen Quarantäne sowieso noch im Homeoffice verbringen, dann ist über die Feiertage ja erstmal Urlaub und wenn ich Glück habe die erste Januar Woche wegen Lockdown auch noch Homeoffice, kommt auf die Notbetreuung an. Bis dahin könnte ich ja noch ganz gut die Füße still halten. Und dann hoffe ich ganz schnell die positive Bestätigung von meinem Arzt zu bekommen. Dieses Warten ist schrecklich, möchte doch die Feiertage genießen:-(

von Stephi.li am 19.12.2020, 16:14



Antwort auf: Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

da der arbeitsplatz bestehen bleibt und sicher ist. daher kannst du ja weiterhin von zuhause aus arbeiten, was ja toll ist. bv gibt es nur, wenn überhaupt keine möglichkeit besteht, dass du weiter arbeiten darfst. von daher freue dich, dass kein bv nötig ist. du kannst von daher, wenn du möchtest, ja auch bis nach den feiertagen warten. das muss halt alles sauber sein. krankschreiben geht eben nur, wenn man krank ist.

von mellomania am 19.12.2020, 16:43



Antwort auf: Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

Es ist so, dass wir gerade zwangsweise Homeoffice machen müssen wegen der Quarantäne. Am Anfang gibt es auch noch viel zu tun. Aber schon jetzt geht einem der Stoff aus. Es wird also bald nichts mehr zu tun geben. Aus meinen beiden Schwangerschaften weiß ich ja auch, dass ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Jedenfalls kam mir nun noch eine Frage: wenn ich jetzt meinen Arbeitgeber einen Tag vor meinem Urlaub informiere, muss ich dann erst noch den Urlaub nehmen ohne BV, weil das würde ja gehen? Oder gilt das dann ab sofort?

von Stephi.li am 19.12.2020, 22:13



Antwort auf: Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

wenn homeoffice möglich ist, ist es möglich. sonst wäre es auch jetzt nicht möglich. du kannst von zuhause sehr gut die kollegen vor ort unterstützen. der AG muss das vor der krankenkasse rechtfertigen wenn es jetzt ging, und dann nicht mehr. verlasse dich da nicht drauf. der ag entscheidet, was passiert. sollte er ein bv aussprechen, gilt es sofort.

von mellomania am 20.12.2020, 00:02



Antwort auf: Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

Ein BV wird nur noch ausgesprochen, wenn der AG keinen mutterschutzrechtlich tauglichen Arbeitsplatz hat. Da ja jetzt Homeoffice möglich, wird es schwer das dann zu erklären, warum es ab Jan nicht mehr geht. Du als Schwangere hast da kein Wahlrecht.

Mitglied inaktiv - 20.12.2020, 08:45



Antwort auf: Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

Diese jahrelange Missgunst... erschreckend. Nicht die rechtlichen Fakten sondern die Art und Weise. Manche Forumsmitglieder haben wirklich keinen anderen Lebensinhalt :-D. Man schaut gar nicht gern rein...

von HeyDu! am 21.12.2020, 13:36



Antwort auf: Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

das sind rechtliche fakten. hat mit missgungst doch nix zu tun! wenn homeoffice jetzt geht, dann geht es auch später. es ist ihre entscheidung wann sie es sagt etcpp. was daran jetzt falsch sein soll keine ahnung. dein beitrag ist auch sehr hilfreich, jetzt wissen wir alle bescheid. vielen dank

von mellomania am 21.12.2020, 14:41



Antwort auf: Arbeitgeber über Schwangerschaft nach Fehlgeburt informieren

So, nochmal kurz zur Aufklärung: Ich hatte ja schon erwähnt, dass die Arbeit im Homeoffice irgendwann ausgeschöpft ist und keine Dauerlösung darstellt. "wenn homeoffice möglich ist, ist es möglich." stimmt also leider nicht in jedem Fall. "du kannst von zuhause sehr gut die kollegen vor ort unterstützen" bringt leider auch nichts wenn meine Anwesenheit nötig ist, um Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen. Es ist also dringend Ersatz erforderlich, damit meine Kolleginnen weiterhin zurecht kommen. Aber das war ja gar nicht mein Anliegen, denn ich weiß ja, dass ich ein BV erhalte. Ich wollte nur wissen wann es sinnvoll ist. Um mich zumindest von den einen quälenden Gedanken zu erlösen, habe ich heute beim Arbeitgeber Bescheid gegeben. Leider quälen mich jetzt noch die anderen Gedanken, hoffentlich wird alles gut.

von Stephi.li am 21.12.2020, 22:37



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