Guten Abend Frau Bader,
eine Kollegin hat in meinen Augen etwas ganz Unkollegiales und Egoistisches gemacht und ich frage mich, ob der Arbeitgeber hier etwas unternehmen kann...
Sie hatte Elternzeit bis Mitte November 2021 beantragt. Ende März hat sie ihrer Vorgesetzten eine Mail geschrieben, dass sie ihre Elternzeit gerne vorzeitig zum 15.4. oder 1.5. beenden und in Vollzeit wieder arbeiten möchte. Am 20.4. war sie zum Gespräch da. Intern wurde hin und her organisiert und ihr wurde zum 15.5. eine Stelle in Vollzeit angeboten. An ihrem 1. Arbeitstag am 17.5. (montags) schrieb sie eine E-Mail, in der sie mitteilt, dass sie erneut schwanger ist. Da sie in einem Bereich arbeitet, in dem man sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt wird, war sie also nicht eine Sekunde arbeiten. Uns liegt nun eine Bescheinigung des Frauenarztes vor, der am 14.5. (einen Tag vor dem ursprünglichen Arbeitsbeginn) bescheinigt hat, dass sie Anfang 13. SSW ist. Da sie auch sonst sehr egoistisch und unkollegial ist, sind wir uns alle sicher, dass sie schon im März wusste, dass sie schwanger ist und sie um Abbruch der Elternzeit gebeten hat, um im Beschäftigungsverbot das Vollzeit-Gehalt zu bekommen.
Kann man hier als Arbeitgeber etwas machen? Spielt es dem Arbeitgeber in die Karten, dass das ärztliche Attest vom 14.5. ist?
Danke im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße
Naddel
von
Naddel2705
am 20.05.2021, 19:41
Antwort auf:
Kann der Arbeitgeber hier etwas machen?
Hallo,
die Idee, dass der Arbeitgeber sie antanzen lässt und umsetzt, finde ich sehr gut. Es sei denn, sie arbeitet wie Bart Simpson im Atomkraftwerk.
Wenn man gehässig ist, kann man das auch der Krankenkasse stecken, denn die hat ja den Schaden. Wenn die ihr nachweisen können (und die haben ja alles Infos), dass die vorzeitige Beendigung der Elternzeit mit Wissen des Beschäftigungsverbotes und der Schwangerschaft gemacht worden sind, können die ihr Ärger machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2021
Antwort auf:
Kann der Arbeitgeber hier etwas machen?
Bei uns im Betrieb hat der AG die Person dann umgesetzt auf einen Mutterschutz konformen Platz. Tja passte ihr dann nicht. Folgte Krankschreibung mit Krankengeld
von
MamaausM
am 20.05.2021, 19:57
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Kann der Arbeitgeber hier etwas machen?
Es gibt keinen Bereich wo man auf jeden Fall ins bv geht, ausser sie ist tiefseetaucherin oder ähnliches.
Ich als AG würde schauen ob ich sie nicht woanders einsetze, zB Telefondienst, homeoffice usw. Irgebdwaa was mit dem Mutterschutz vereinbar ist, darf auch eine berufsfremde Tätigkeit sein solange leicht anlernbar. Eigentlich geht da in fast jedem Betrieb was. Und wenn es nur täglich ein paar Stunden sind. Dann gibt es nur das Teil-BV. Diese muss sie dann arbeiten.
Sagen hätte sie nichts. Aber sie hätte am ersten Arbeitstag erst zur Arbeit kommen müssen statt vorausgesetzt das sie automatisch ein bv gibt. Das wären also mindestens Fehlzeiten.
Rechnet halt.mit der AU oder dem BV vom Arzt. Ob man dann dagegen vorgeht muss man schauen.
von
Felica
am 20.05.2021, 20:03
Antwort auf:
Kann der Arbeitgeber hier etwas machen?
Also mitteilen, dass sie schwanger ist, hätte sie nicht müssen - ob sie es nun wusste oder nicht. Das muss man ja auch bei einem Vorstellungsgespräch nicht.
Wir hatten auch mal eine Kollegin, die nach dem ersten Kind nach der Elternzeit in die Firma zurückkehrte, direkt wieder schwanger war und nun ins betriebliche BV wollte. Der AG bot ihr einen anderen Arbeitsplatz an. Daraufhin brachte sie dann regelmäßig Krankschreibungen. Mal vom Hausarzt, mal vom Frauenarzt und lt. Krankenkasse immer wieder wegen anderen Diagnosen, um nicht ins Krankengeld zu rutschen. Da die Krankenscheine jeweils nur von Montag bis Freitag gingen und sie an Wochenende ja quasi arbeitsfähig gewesen wäre, zählte das nicht als Folgekrankheit, sodass der Betrieb ständig den Lohn fortzahlen musste. (Beim BV wird das ja von der Krankenkasse erstattet, soweit ich weiß). Irgendwann schrieb dann letztlich der Frauenarzt doch ein BV.
von
LilaLaune123
am 21.05.2021, 11:19
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Kann der Arbeitgeber hier etwas machen?
Wohl nur wenn man nachweisen könnte, dass sie bereits vorher von der Schwangerschaft wusste und ebenfalls wusste, dass eine vorzeitige Beendigung der EZ zu Gunsten eines BV´s rechtlich nicht erlaubt ist.
Also eher schwierig.
Alleine euer Gefühl, dass dies geplant war weil sie auch sonst nicht sonderlich beliebt ist (unkollegial) reicht nicht.
Allerdings kann sie nicht eigenmächtig entscheiden, dass sie auf Grund der Schwangerschaft gar nicht erst zur Arbeit erscheint. Der AG muss erst mal in Kenntnis gesetzt werden und dann ein BV aussprechen. Ganz egal, ob dies bisher sowieso immer ausgesprochen wurde oder nicht, kann sie sich das nicht einfach selbst zusprechen und zu Hause bleiben. Sofern das so gewesen ist.
Das wiederum ist jetzt nun aber auch Sache des AG´s, ob er deswegen etwas unternimmt.
von
cube
am 21.05.2021, 11:44