Hallo Frau Bader, ich habe drei Kinder (2,4,6 Jahre alt). Ich habe insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen. Ansonsten habe ich wie auch jetzt vollzeit gearbeitet. Ich werde meinen AG im Sommer wechseln. Kann ich die jetzigen noch übrig gebliebenen Elternzeitjahre mitnehmen? Habe ich automatisch Anspruch darauf oder muss ich das vertraglich festhalten/ vorher aufsetzen? Danke für Ihre Rückmeldung und schönen Tag.
von
Erdbeere7
am 06.03.2024, 14:04
Antwort auf:
Restliche Elternzeitjahre bei neuem Arbeitgeber mitnehmen???
Hallo,
Sie können für jedes Kind insgesamt drei Jahren nehmen. Nach dem dritten Geburtstag können Sie pro Kind höchstens 24. Monate bis zum achten Geburtstag nehmen. Hierzu benötigen Sie nicht die Zustimmung des Arbeitgebers.Antragsfrist 13 Wochen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2024
Antwort auf:
Restliche Elternzeitjahre bei neuem Arbeitgeber mitnehmen???
Am besten lassen Sie sich von ihrem jetzigen AG schriftlich bestätigen, wieviel EZ sie für welches Kind genommen haben. Z. B. 1. Kind von 01.01.2017-30.04.2017, 2. Kind von 08.02.2019-07.05.2020, usw.. Daraus ist ersichtlich, dass sie z. B. beim 1. Kind 3 Monate und beim 2. Kind 1 Jahr und 3 Monate in EZ waren.
Die restliche Zeit (max. 2 Jahre pro Kind) können sie noch bis zum 8. Geburtstag des jeweiligen Kindes nehmen. Der neue AG muss das akzeptieren. Sie müssen an die Frist beim Melden denken (7 Wochen bei Kind unter 3 Jahre, 13 Wochen bei Kind ab 3 Jahre). TZ in EZ ist auch möglich, insofern der neue AG zustimmt (32 Wochenstunden bei Kinder, welche ab September 2020 geboren sind. Bei Kinder die vorher geboren sind, sind es 30 Wochenstunden).
Erkundigen Sie sich bitte, wie das ist wenn EZ während der Probezeit genommen wird. Evtl. kann die Probezeit deswegen verlängert werden.
von
Ani123
am 06.03.2024, 19:37