Sehr geehrte Frau Bäder,
ich habe die merkwürdige Situation, dass mir eine Vorgesetzt verbieten wollte, meinen vierjährigen Sohn während einer Videokonferenz zu beaufsichtigen. Es würde meine Produktivität mindern. Uns das sagte sie sofort zu Beginn der Konferenz.
Mein Mann kann mich leider nicht immer unterstützen und ich weiß nun nicht, was ich tun soll. Gibt es bereits Gesetze, die so etwas regeln?
Vielen Dank
von
Clumsi
am 19.01.2021, 21:31
Antwort auf:
Homeoffice
Hallo,
Frage ist, was in diesem Fall "beaufsichtigen" genau bedeutet. Wenn es Gespräche mit Kunden etc. sind und wegen des Kindes kommt es unprofessionell rüber, halte ich das für zulässig. Oder wenn Sie die halbe Zeit nicht am Platz sind, weil das Kind Blödsinn macht.
Ansonsten gibt es ja noch die staatliche Hilfe - vllt können Sie diese an Tagen mit Konferenzen nehmen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen/164594
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2021
Antwort auf:
Homeoffice
Gesetzt dazu würde mir jetzt einfallen, in dem dies genau geregelt wäre.
Aber wie soll sie dir das verbieten können?
Du musst wegen Corona in´s HO, dein Kind darf/kann zZ nicht Fremndbetreut werden - da ist es doch wohl logisch, dass man auch während einer Konferenz mal euer Kind sieht oder du dich auch mal kurz kümmern musst.
Mein Mann hat täglich diverse Calls und es ist kein Problem, wenn man der Paketbote klingelt (ob bei uns oder einem Mit-Caller) oder auch mal bei einer HO-Mama das 2-jährige Kind wach wird und sie sich mal kurz ausklinken muss.
Sicher sollte man sich verpflichtet fühlen, die Situation möglichst so zu gestalten, dass man halbwegs in Ruhe callen kann - aber verbieten, dass Kind auch mal stört? Nein, das ist aj sozusagen höhere gewalt.
Solange du dein Kind nicht neben dir sitzen hast und es praktisch mit teilnimmt und ständig reinquakt und dir das total latte ist, würde ich mir solche diskriminierenden Kommentare verbitten.
von
cube
am 20.01.2021, 13:22