Frage:
Home Office Pflicht als AN durchsetzen
Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite schon seit Wochen im Home Office aufgrund der Pandemie und der Kinderbetreuung. Normalerweise habe ich sowieso 2x die Woche Home Office.
Jetzt hat mein Chef anklingen lassen, es gäbe keinen Grund mehr nur im Home Office zu bleiben, da man im Büro ja besser Dinge besprechen kann und die Gastonomie würde ja auch aufmachen.
Ich möchte mich aber weiter an die Home Office Pflicht halten zumal wir zu 3. in einem 10 qm kleinen Büro ohne Schutzmaßnahmen sitzen und ich noch nicht ganz geimpft bin (2. Impfung erfolgt jetzt im Juni).
Wir arbeiten papierlos, ich habe keine direkten Kundentermine.
Kann ich darauf bestehen weiterhin im Home Office zu bleiben bis zum 01.07.21?
Oder kann er mir bei Verweigerung kündigen?
Die Kommunikation mit den Kollegen erfolgt online und meine Arbeit habe ich auch immer sauber und pünktlich erledigt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort, da ich online leider keine Antworten auf diese Frage finde.
von
AnniundKind
am 03.06.2021, 16:15
Antwort auf:
Home Office Pflicht als AN durchsetzen
Hallo,
Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung (bis Juni 2021) ist die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Danach muss neu verhandelt werden, vielleicht wird die Verordnung auch verlängert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2021
Antwort auf:
Home Office Pflicht als AN durchsetzen
Die anordnung auf ho gilt mind noch bis ende juni.
Und wenn er zwingend meint, dich zurückzuholen, dann muss er dich adäquat schützen.
Setz dich durch ohne angst!
Er ist in der pflicht und versäumt, dir einen sicheren arbeitsplatz bereitzustellen.
Sprich mit eurem sicherheitsbeauftragten, wenn er sich zieren sollte...m
Mitglied inaktiv - 03.06.2021, 17:00
Antwort auf:
Home Office Pflicht als AN durchsetzen
Danke für deine Antwort.
Es ist eine relativ kleine Firma >20 Mitarbeiter
Da gibt es keinen Sicherheitsbeauftragten.
Schutzmaßnahmen sind Masken im Flur tragen, das wars.
Ich vermute eher, dass die Kollegin sich beschwert hat.
Leider wird hier immer geschaut, dass ja keiner besser gestellt ist als sie.
von
AnniundKind
am 03.06.2021, 17:12
Antwort auf:
Home Office Pflicht als AN durchsetzen
Hallo,
bei uns besteht die Empfehlung zum Homeoffice noch bis mindestens Ende Juni. Wir dürfen zwar in die Firma zurückkommen, müssen dann aber schauen, dass wir einzeln in einem Büro sitzen. Drei in einem Raum ohne Schutzvorkehrungen geht gar nicht.
Natürlich ist das bei einem kleinen Betrieb etwas schwieriger umzusetzen, als in einer großen Firma.
Aber ganz ehrlich? Die Argumentation "weil man Dinge besser besprechen kann" und weil die Gastro aufmacht, ist ja ein bisschen an den Haaren herbei gezogen.
Ich würde mit deinem Chef sprechen, ihm sagen, dass HO ja bis mindestens Ende Juni noch empfohlen sei und du auch erst im Juni vollständig geimpft bist.
Ich drück dir die Daumen
von
Nina677
am 03.06.2021, 21:55
Antwort auf:
Home Office Pflicht als AN durchsetzen
Kommt wahrscheinlich auf die Regelung in deinem Bundesland an. Hier dürfen sich drinnen bis zu 10 Personen aus 10 verschiedenen Haushalten und ohne Maske in einem Raum aufhalten.
Da wären 3 Kollegen in einem Büro also gar kein Problem.
von
KielSprotte
am 04.06.2021, 07:20
Antwort auf:
Home Office Pflicht als AN durchsetzen
das ist privat.
im Arbeitsschutz ist das anders, da geht die erlaubte Personenzahl nach Quadratmetern (10qm pro Person). Masken auf den begegnungsflächen und lüften.
aktuell gibt es da noch keine anderen Anordnungen.
Mitglied inaktiv - 04.06.2021, 09:14
Antwort auf:
Home Office Pflicht als AN durchsetzen
Ab gewissen I-zahlen gelten auch im Büro Lockerungen (hatten letzte Woche ein Rundschreiben).
von
KielSprotte
am 05.06.2021, 15:47
Antwort auf:
Home Office Pflicht als AN durchsetzen
Dann ist das brandnew und ich muss sofort bei der fasi nachfragen.
Mitglied inaktiv - 05.06.2021, 17:24
Antwort auf:
Home Office Pflicht als AN durchsetzen
Nur zur Info und nicht als Meinung, HO wäre nicht nötig/AN soll sich nichts o anstellen oder so:
Die Regelung besagt, dass der AG verpflichtet ist, HO anzubieten, sofern keine betrieblichen Belange dagegen sprechen.
10 qm pro Person - sollte dies nicht möglich sein, müssen Masken gestellt werden und 1 wöchentlich ein test angeboten werden, wenn man nicht ausschließlich im HO arbeitet ("Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber zumindest medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können." - Bundesregierung.de).
Natürlich ist ein Argument wie "die Gastro öffnet auch" kein betrieblicher Belang.
Ebenso wenig wie dein Argument "habe immer gut gearbeitet" nicht den Anspruch auf HO rechtfertigt. Dass der AN seine Arbeit auch im HO gut ausführt, darf wohl als selbstverständlich gelten. Wenn der AG begründet, dass die Meetings besser funktionieren/effektiver sind und damit betriebsförderlich, kann das durchaus ein betrieblicher Belang sein (auch, wenn es hier wohl eher vorgeschoben scheint).
Insgesamt ist die "Pflicht zum HO" und Regelungen wie "10 qm/Person" eher schwammig bzw. wird durch Dinge wie "wenn das nicht geht, dann Masken etc" aufgeweicht - wie ich finde.
Da es ein kleiner Betrieb ist und ihr da sicher keinen Betriebsrat hab, könntest du dich an die Gewerbeaufsicht wenden. Vielleicht können die dir weiterhelfen.
Ich persönlich kann einen defintiven und umstößlich durchsetzbaren Anspruch auf HO leider nicht so richtig sehen in der angeblichen Pflicht zum HO - wenn der Chef halt seine Schäfchen im Büro haben will, wird es meiner Meinung nach für einen AN schwer zu beweisen, dass es wirklich keine betrieblichen Belange gibt, die das rechtfertigen.
von
cube
am 07.06.2021, 15:39
Antwort auf:
Home Office Pflicht als AN durchsetzen
die ap will ja nur bis ende Juni im ho bleiben und bis dahin kriegt sie das auf alle fälle durch.
auch mit den 10qm, wenn es eine Begehung gibt, weil sich jemand bei der Genossenschaft beschwert, dann sind die am abend, auch mit Masken.
(ich gehe jetzt mal von der vbg aus!)
persönlich glaube ich, dass das mit den 10qm dann nach dem 30.6. entfällt und dann würde es tatsächlich schwerer, dem ho zu widersprechen, aber das will die ap ja gar nicht.
Mitglied inaktiv - 09.06.2021, 14:41