Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Hallo, Mein Partner und seine Ex Freundin haben ein gemeinsames Kind (4J.). Sie haben das gemeinsame Sorgerecht, dass Kind lebt bei der Mutter.. Mein Partner geht regelmäßig seinem Umgang nach, alle 14 Tage an den Wochenenden und 1 Woche in den Sommerferien. Zur Frage: ist der Vater dazu verpflichtet das Kind bei Krankheit zu betreuen, außerhalb seines Umgangs? Die Ex meinte, er muss sich auch kümmern und Kinderkrank machen. Man muss dazu sagen, dass sie vom Amt lebt und er voll berufstätig ist und es nicht einsieht extra Kinderkrank zu machen, wenn sie ja zuhause ist. Hat nicht derjenige bei dem das Kind lebt, auch die Sorge in solchen Fällen zu tragen? Hintergrund war das Sie ein vom Jobcenter vorgegebenes Praktikum nicht wahrnehmen konnte, weil das Kind krank war und die Dame vom Amt ihr sagte, der Vater hat auch die Pflicht sich drum zu kümmern, sonst bekommt sie kein Geld mehr und wäre unvermittelbar. Wir gehen davon aus das sie schon öfter wegen dem kranken kind solche Maßnahmen vom Amt abgesagt hat, weil von einem Mal das Amt bestimmt nicht so was sagen würde. Und so hat sie es jetzt quasi ausgelegt als ob der Vater sich nicht kümmert und sie nicht arbeiten kann. Ich bin der Meinung das es freiwillig wäre wenn er sich in solchen Fällen ums Kind kümmert, aber eine Pflicht dazu hat er doch nicht oder? Lg

von Lma56 am 16.08.2023, 12:24



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Halo, eine solche Pflicht gibt es nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.08.2023



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Man stelle sich vor wie die Einstellung des Vaters wäre, wenn die Mutter neben dem Kindesunterhalt auch selbst Unterhaltsansprüche an ihn hätte. Dann würde er sicher ihre Bestrebungen wieder ins Berufsleben einzusteigen gerne unterstützen, anstatt sich darauf zu berufen, dass man ihn nicht zwingen kann!

von MamavonMia123 am 16.08.2023, 13:24



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Solche Aussagen liebe ich ja. Keine Ahnung vom ganzen Hintergrund und dann sowas kommentieren. Ich stelle mir nicht vor was wäre wenn, ich wollte lediglich eine Antwort ob es generell eine Pflicht dazu gibt. Und als Info für dich liebe mamavonmia, die Mutter hatte alle Türen offen, nachdem sie mehrfach rum gejammert hat, dass es ja so anstrengend mit Kind alleine ist und ja der Unterhalt so wenig sei, hat mein Partner ihr mehrfach angeboten ein Wechselmodell zu machen oder die Tochter sogar ganz zu nehmen, dass sie sich um Arbeit bemühen kann. Wurde beides abgelehnt,mit der Aussage "dann müsste ich ja Unterhalt zahlen". Also frag ich nicht weil der Vater keinen Bock auf seine Tochter hat, sondern im Gegensatz zu dir weiß wie die Mutter tickt und was sie sich alles schon geleistet hat.

von Lma56 am 16.08.2023, 14:49



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Nein, rechtlich muss er gar nix. Nicht einmal den Umgang machen. Alleine schon um die Mutter in Arbeit zu bringen und somit auch dem Kind zu helfen, hätte ich an Stelle des Mannes das Kind auch 2 Wochen krank betreut. Als neue Partnerin ihn dabei unterstützt. Sorry, aber das Kind tut mir leid. 1 Woche in den Sommerferien ist nix.

von Sternenschnuppe am 16.08.2023, 14:52



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Naja um genauer zu sein es sind eineinhalb Wochen in den Ferien, die Kita hat halt nunmal nur 3 Wochen Ferien, sprich hat er sie die Hälfte der Ferien. Er kann sich auch kein Urlaub aus den Ärmeln schütteln. Irgendwo muss das Geld ja auch verdient werden um Unterhalt zu zahlen. Die Mutter hatte einen unbefristeten Job, den sie selbst gekündigt hatte, weil es ihr nicht mehr gefallen hat. Den nächsten Job hatte sie in der probezeit erstmal 3 Wochen Kranenschein gemacht, worauf hin sie gekündigt wurde. Und bei einem alten Arbeitgeber hätte sie direkt wieder anfangen können zu arbeiten, mit der Bedingung 2 Wochen im Monat im Spätdienst. Daraufhin hat mein Partner ihr eben das Wechselmodell angeboten, dass sie das Angebot annehmen kann. Hat sie abgelehnt. Und dann kommt hier jemand und sagt man soll ihr helfen wieder in Arbeit zu kommen Ich habe selbst 2 Kinder, bin in Elternzeit, hätte kein Problem damit gehabt die kleine zu betreuen, dass die Mutter arbeiten gehn kann und mein Partner nicht extra krank machen muss. Aber da ich mir ständig nur Beschimpfungen anhören kann und sie anfangs versucht hat meinem Partner zu verbieten, dass die Tochter mich kennen lernt und Umgang mit mir hat, überleg ich mir 2x ob ich aufpasse und sie mir nachher noch irgendwas falsch auslegen will wenn ich mit ihrer Tochter alleine bin. Leider ist sie so eine Mutter, aber dann hier so etwas zu schrieben und zu urteilen ist ja wieder typisch

von Lma56 am 16.08.2023, 15:18



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Ein engagierter Vater betreut natürlich sein krankes Kind und nimmt es die Hälfte der Ferien. Ein Schulkind hat 12 Wochen Schulferien im Jahr, mit dem Urlaub beider Eltern ist die Betreuung gesichert - ob getrennt oder zusammen lebend. Müssen muss er nichts. Er kann auch untertauchen und nicht mal eine Geburtstagskarte schreiben. Genau wie die Mutter. Hat keiner Lust oder Laune, dann kann in Deutschland so ein Kind auch ins Waisenhaus.

von Pamo am 16.08.2023, 15:41



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Bei gemeinsamen Sorgerecht hat der Vater automatisch die Hälfte der Kindkranktage. Will er kein kindkrank übernehmen muss er die Tage der Mutter übertragen (Formular bei und an die KK).

von Succero am 16.08.2023, 15:42



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Für mich hört sich das alles sehr lieblos an und mir tut so aus der Beschreibung das Kind leid. Jedes zweite Wochenende und 1,5 Wochen im Sommer sind nicht wirklich viel Umgangszeit für den Vater. Und es ist tatsächlich so, wenn die Mutter Arbeit annehmen soll (was ja auch dem Kind zugute kommt, da dann mehr Geld verfügbar ist), sollte der Vater Kindkranktage übernehmen.

von malini am 16.08.2023, 16:36



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Eine Pflicht hat er nicht, aber vielleicht sollte ihn als Vater sein Kind etwas mehr interessieren, als das Mindestmaß an Umgangszeit. Ich habe ebenfalls einen 4 jährigen Sohn und ein Ex der es nicht einsieht mehr als das mindeste an Verantwortung zu übernehmen, da der kleine schließlich bei mir wohnt, also ist er seiner Meinung nach raus aus der Sache... ist doch ebenso sein Kind und mit dem Unterhalt kauft er sich nicht frei. Wieso darf die Mutter sich nicht einen Job aussuchen den sie auch mag, aber der Vater darf sich aussuchen, dass das Kind nur alle 14 Tage Umgang hat, obwohl ein Wechselmodell möglich wäre? So hätte sie auch bessere Chancen eine anständige Stelle zu finden. Keiner verlangt, dass er extra Urlaub nimmt, aber er hat doch mindestens 24 Tage im Jahr, also wieso übernimmt er dann nur 1,5 Wochen? Manchmal würden 1 oder 2 Stunden extra nach der Kita ausreichen um ein Kind glücklich zu machen und dem Kind die Aufmerksamkeit zu geben die es brauch und verdient, aber um die Kinder geht es bei diesen Fragen nie.

von LiLeJa am 16.08.2023, 16:59



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

und der Vater kommt mit 60 Tagen Umgang pro Jahr natürlich seiner Pflicht nach. Ich werde meinem Kind auch mal sagen, dass es sich an 300 Tagen im Jahr bitte selbst zu versorgen hat :-)

von Tini_79 am 16.08.2023, 19:37



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Der Vater braucht die Zustimmung der Mutter gar nicht für das wechselmodell. Wenn er es haben will, kann er es einfach einklagen. Die Chancen das er es als sich kümmender Vater bekommt sind auch recht hoch. Der Richter wird ihn bei dem geringen Umgang aber aktuell auslachen. Kinder kann man durchaus länger als 3 Wochen aus dem KiGa nehmen. Der vater wird auch nicht nur 8 Tage Urlaub im Jahr haben. Insofern sehr unglaubwürdig. Pflicht des Kind zu nehmen hat er nicht wenn dieses krank ist. Er straft damit halt das Kind ab. Das wird nicht.megr lange so jung sein um nicht zu verstehen, welchen Stellenwert es hat.

von Neverland am 16.08.2023, 21:36



Antwort auf: Pflicht zum betreuen eines kranken Kindes

Bei solch einem Vater braucht das Kind wirklich keine Feinde mehr... Von seinen 5 Wochen Urlaub im Jahr (mindestens!) verbringt er 1,5 mit seinem Kind. Das Wechselmodell wird nur angeboten, um die Mutter zu provozieren.Wenn es nämlich darum geht, das Kind tatsächlich einmal(!) unter der Woche zu betreuen, ist das gänzlich unmöglich. Du und dein Partner seid moralisch unterste Schublade...

von Klebeband am 17.08.2023, 18:35



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