Habe ich eine Chance ? Gerne auch an alle.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich eine Chance ? Gerne auch an alle.

Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir helfen, ich habe 2 Kinder im Alter von 6 und 2 1/2 Jahren, dass Sorgerecht sowie Aufenhaltsbestimmungsrecht teile ich mir mit dem Kindsvater, nun spielt sich seid Monaten folgendes ab. Wir hatten die Auflage, vom Gericht, zu einer Beratungsstelle zu gehen, dort war der Kindsvater 1x, seitdem Antwortet er nicht auf Fragen meinerseits Zwecks weiteren Terminen und auch nicht auf eine E-Mail von der Mitarbeiterin der Beratungsstelle. Die Eltern des Kindsvaters, verlangten den Rucksack von meinem SOhn zurück, den sie ihm vor einem Jahr geschenkt haben, daruf sprach mich der Kindsvater, vor unserem Sohn an,unser Sohn wollte den Rucksack natürlich nicht abgeben, worauf der Kindsvater sagte, er soll einfach zu Oma und Opa sagen, der Rucksag sei bei Papa, als ich ihn danach darauf angesprochen habe, meinte er nur, es sei ihm egal, er will nur seine Ruhe, Bei einer Auseinandersetzung, wischen dem Kindsvater und einem Nachbar, beleidigte und bedrohte der Kindsvater den Nachbar und versuchte ihn anzuspucken, unser Sohn stand dabei nebem ihm, als der Nachbar mit dem Jugendamt drohte, sprang auch die Mutter vom Kindsvater auf und schrie den Nachbar an, auch hier sprach ich den Kindsvater an, bekam jedoch keine Antwort. Um den Abend ausklingen zu lassen, schaut er mit beiden Kindern Fernseh. Vor mehreren Monaten sagte er zu meinem Sohn, er würde meinen neuen Partner umbringen, dies hat mein Sohn auch seiner Heilpädagogin erzählt. Er hat vor seinem Sohn, ein Regal in meiner Wohnung, kaputt geschlagen, auch dies hat mein Sohn seiner Heilpädagogin erzählt. Der Kindsvater droht mir immer wieder, er hätte Spione, die ein Auge auf mich haben, er würde um seine Kinder kämpfen und gewinnen. Er ist auch nicht damit einverstanden, dass wir umziehen, wir wohnen derzeit in einem Dorf, in dem seine Familie lebt, ich bin damals nur hier her gezogen, weil eben seine Familie hier wohnt. Das ist ein Bruchteil, von all dem was vorgefallen ist. Hätte ich eine Chance, dass alleinige Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen ? Vielen Dank im voraus. Entschuldigen sie, den langen Text. Liebe Grüsse

von JungeMamix3 am 29.05.2017, 19:25



Antwort auf: Habe ich eine Chance ? Gerne auch an alle.

Hallo, ganz ehrlich, da muss eine andere Ebene her. Das ist Kinderkram. Und zB beim Rucksack wird das Kind geschädigt, sonst keiner - auch wenn man seine Befindlichkeiten an den Kindern auslässt wird das auf Dauer Konsequenzen haben - nämlich Schäden beim Kind. Gleichwohl werden Sie dadurch weder das ABR (das haben Sie de facto doch eh) noch das alleinige Sorgerecht bekommen. Es sei denn, Sie können nachweisen, dass das Kindeswohl gefährdet ist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2017



Antwort auf: Habe ich eine Chance ? Gerne auch an alle.

Welchen Vorteil haben die Kinder, wenn er das SR nicht mehr hat? Das ist letztlich die Frage, die Du beantworten mußt - und kein einziger Deiner aufgezählten Vorfälle wäre nicht oder anders gewesen ohne SR. Was den Umzug angeht: Das kann sogar ein Grund sein, ihm das SR NICHT zu entziehen. Die Kinder haben das Recht, in der Nähe des abwesenden Elternteils (und seiner Familie) zu leben. Du mußt schon sehr gute Gründe haben, um dieses Recht "auszuhebeln". Ein reines "Ich finde es doof hier!" reicht da sicher nicht. Wenn Du das ASR oder, realistischer, das ABR, erkämpfen möchtest - und ich kann es verstehen, nach solchen Vorfällen, ich würde da auch wegziehen wollen - solltest Du alle Ersparnisse zusammenkratzen und einen wirklich guten Anwalt nehmen. Aber Du wirst im Vorfeld niemals absolut sicher sein können, daß das Verfahren auch zu Deinen Gunsten ausgeht.

von Strudelteigteilchen am 30.05.2017, 10:27



Antwort auf: Habe ich eine Chance ? Gerne auch an alle.

ich fasse mal zusammen: die kinder leben bei dir? dann hast DU das abr und m.e. auch das alleinige, es sei denn, er klagt sein alleiniges ein. deine aufgeführten Schilderungen schaden dem kindeswohl nicht, eher dem Nachbarn, deinem schrank und deinem neuen freund. das alles reicht (leider) nicht für ein alleiniges Sorgerecht. einem wegzug von dir kann er widersprechen, das kommt auf die km an, inwieweit sein umgangsrecht eingeschränkt ist, da brauchst du gute gründe.

Mitglied inaktiv - 30.05.2017, 10:31



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