Sehr geehrte Frau Bader, auf Anraten der Erzieherin meiner Tochter (4) sollen wir diese aus dem offenen Kiga herausnehmen, da sie sich nicht wohlfühlt und leidet. Wir hatten zuvor einige Differenzen mit der Leitung und fühlen uns im Grunde "herausgesetzt". Wir werden sie + Geschwisterkind vorr. in einen anderen Kiga geben. Nun dürfen wir aber erst zum 31.08. kündigen weil es eine Kündigungssperre 30.06+31.07 gibt. In unserem Landkreis gibt es aber nicht einen einzigen Kiga, der laufend Kinder aufnimmt, sondern ausschließlich zum 01.08. (Kiga-Jahr), das bedeutet, wir müßten 600 Eur Kitakosten doppelt zahlen und unsere Kinder wären 1 Monat parallel in zwei Kigas angemeldet. Geht das überhaupt? Und kann ein Kiga sich der gängigen Praxis einfach so entziehen? Ist das nicht unzumutbar für die Eltern? Und wie ist es überhaupt, wenn der Kiga uns quasi "rausdrängt"? Ich hoffe, es ist kein "Einzelfall" und allgemein von Interesse.... danke schon einmal...Mia
von mia-julie am 21.03.2012, 23:27