Kündigungsfrist für Hortvertrag nicht rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsfrist für Hortvertrag nicht rechtens?

Hallo, meine Tochter möchte nicht mehr in den Hort. Da ich mittlerweile wieder in Elternzeit bin, eigentlich kein Problem. Lt. dem 2016 unterschriebenen Vertrag habe ich Kündigungsfrist wie folgt: Schriftlich zum 30.06. Kündigung zum 31.08. des Hortjahres Im Elternbrief zum Schuljahr 2017/2018 wurde dies geändert. Schriftlich zum 30.06. des aktuellen Jahres, Kündigung zum 31.08. des Folgejahres. Beispiel: Abmeldung zu den Sommerferien 2019, dann schriftliche Kündigung zum 31.08.2018! Ist das rechtens? Dann müsste ich ja bis August 2020 bezahlen, wenn ich jetzt zum 30.06.2019 meine Kündigung einreiche. Wir haben 3 Kinder und nur einen Verdienst. Vielen Dank für schnelle Hilfe!

von Franky am 28.03.2019, 11:53



Antwort auf: Kündigungsfrist für Hortvertrag nicht rechtens?

Hallo, die Kündigungsfrist halte ich aber unangemessen lang. In der Praxis dürfte das aber eigentlich keine Rolle spielen, da Plätze doch eigentlich immer Mangelware sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2019



Antwort auf: Kündigungsfrist für Hortvertrag nicht rechtens?

Da Hortplätze Mangelware sind sollte die Stadt daran interessiert sein wenn jemand den Platz abgibt bzw. keinesfalls einen freien Platz dulden. Hast du schon gekündigt? Wenn Nein, dann mache es am besten morgen noch (weil da der 29. ist und Montag schon der 1.4.. Schreibe in die Kündigung, dass du zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst, spätestens aber zum 31.8.2019. Du musst nicht begründen warum du kündigst. Gebe die Kündigung ab und lasse es dir gegenzeichnen. Nicht, dsss die Erzieherin später behauptet, sie hätte die nie bekommen. Frage die Hortleitung wie mit der Kündigung umgegangen wird und zu wann der Vertrag enden wird. Ich kenne eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, dann wäre es, wenn du morgen kündigst, der 30.6.2018. Sollte das nicht gehen, weil es Kündigungssperre gibt, dann müsste die Kündigung zum 31.8.2019 durchgehen, also Schuljahrende. Sollte die Erzieherin dem zustimmen (30.6 oder 31.8.) dann ist alles gut. Wenn nicht, dann gehe zum Träger des Hortes (Stadt, Caritas, Jugendamt,...) und schildere da die Situation und die Bitte um Hilfe. Wie o.g. werden die kein Interesse daran haben, dass ein Platz unbesetzt bleibt, trotz, dass er bezahlt wird. Dafür gibt es zu wenig Plätze. Gehe zur Stadt/Gemeinde und spreche da vor. Wird die Summe für den Hort abgebucht oder zahlst du diese? Wenn du zahlst denke daran diese rechtzeitig zu beenden. Letzte Zahlung dann zum 1.8.. Sollte bis dato nicht geklärt sein wann der Vertrag endet, zahle trotzdem nicht mehr. Wichtig ist aber, obige Alles schon gemacht zu haben. Oftmals bringt "Kein Geld bekommen" nochmal vieles in Rollen. Ich habe schon öftet erlebt, dass dann plötzlich doch ein anderes Kind nachrückt und bis dahin einfach der Fall nicht ernst genommen und bearbeitet wird. Zahlst du weiter passiert nichts. In der Regel passiert aber schon vorher was. Viel Erfolg.

von Ani123 am 28.03.2019, 21:34



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