Sehr geehrte Frau Bader, ich benötige dringend Ihre Hilfe. Ich habe eine Jobzusage eines neuen Arbeitgebers und bin bei meinem alten Arbeitgeber bis zum 26.02.2024 noch in Elternzeit. Meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Quartalsende. Wenn ich am 01.04.24 meine neue Arbeitsstelle antreten möchte, muss ich bis 31.12.2023 gekündigt haben, weil die 3-Monatsfrist gilt oder kann ich Mitte Februar zum 31.03.24 kündigen? Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können. Ich habe viel gelesen und finde keine Antwort. Viele Grüße und tausend Dank!
von Saaaasaaaa am 20.12.2023, 09:45