Gehaltsberechnung im Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltsberechnung im Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe eine kurze Frage. Ich bin als Erzieherin tätig. ich war bisher auf 35h Basis tätig. Mein Vertrag wurde allerdings mit Wirkung zum 01.02.2015 auf 30h abgesenkt (ist auch alles schon unterschrieben gewesen, dass wurde im Dezember 2014 beschlossen). Jetzt die Frage, da sich ja das Gehalt auf Grundlage der letzten 13 Wochen vor BV berrechnet. Wie sieht es in diesem Fall aus? Da ich ja regulär Anfang Feb. weniger bekommen würde? PS. das BV hat ende Januar begonnen! Ich hoffe es war soweit verständlich?! Vielen Dank. MFG M4rli30

von M4rli30 am 25.02.2015, 10:15



Antwort auf: Gehaltsberechnung im Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2015



Antwort auf: Gehaltsberechnung im Beschäftigungsverbot

Dinge wie eine Veränderung der Stunden, finden sich auch im BV-Lohn wieder. Also gibts ab 1.2.15 nur den BV-Lohn für die 30 Std. Genauso wäre es, hättest du die Stunden erhöht. Dann hätte es mehr Geld geben... Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.02.2015, 11:36



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