Diese Untersuchungen werden nur an bestimmten Tagen vormittags durchgeführt, auch die Schwangerschaftswoche wird vom Arzt festgelegt. Für die Mutterschaftsvorsorge sollte man auch freigestellt werden, womit mein Arbeitgeber ebenfalls Probleme hat. Aber wenn die Arbeitszeit einer Schwangeren an einem Tag in der Woche 11 h beträgt abzüglich 30 min Pause ist das aber ok?!
von
Sandrella304
am 05.03.2014, 16:35
Antwort auf:
Freistellung wegen med. begründeter Doppler u.Feindiagnostik?
Hallo,
für die Vorsorge muss er Sie freistellen. Nicht für die Untersuchung. Da müssen Sie Urlaub nehmen oder zB nachmittags nacharbeiten (nicht mehr als 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2014
Antwort auf:
Freistellung wegen med. begründeter Doppler u.Feindiagnostik?
Der AG muss Dich für die Untersuchungen freistellen. Zur Not muss der Arzt bei dem die Untersuchungen gemacht werden attestieren wann diese möglich wären (zum Nachweis das es eben nicht außerhalb der Arbeitszeit geht).
Eine Schwangere darf keine Mehrarbeit machen (MuSchG §8 Abs. 2):
"(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet."
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 05.03.2014, 20:04