Frage: Freistellung Arztbesuche

Darf man als Schwangere zum Arzt (Schwangerschaftsvorsorge, Beim Diabetiker Aufgrund der Schwangerschaft) während der Arbeitszeit ohne das man die Stunden nach holen muss.

von Nasiii am 22.08.2019, 16:08



Antwort auf: Freistellung Arztbesuche

Hallo, notwendige Termine wie Vorsorgetermine ja. Man soll sich aber bemühen, diese in die Freizeit zu legen. Wenn man also jetzt zum Beispiel nur vormittags arbeitet ist es zumutbar, die Termin auf den Nachmittag zu legen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2019



Antwort auf: Freistellung Arztbesuche

Man darf die Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wahrnehmen. Die Schwangere ist aber angehalten, die Termine in die Freizeit zu legen, soweit möglich.

Mitglied inaktiv - 22.08.2019, 16:16



Antwort auf: Freistellung Arztbesuche

Zudem gilt das nicht für Fahrwege, die Zeit dafür muss der AG nicht zahlen.

von Felica am 22.08.2019, 16:33



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