Frage: Elternzeitverlängerung

Sehr geehrte Frau Bader, wie oft darf man einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen? Ist zwei Mal erlaubt? Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße

von Julia_si am 20.11.2020, 09:21



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Hallo, wie alt ist das Kind? Für wie lange haben Sie EZ beantragt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2020



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

wann ist das kind geboren?

von mellomania am 20.11.2020, 10:15



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Hallo, besten Dank für Ihre Antwort! Die Zwillinge sind am 20.02.2020 geboren. Elternzeit wurde für 1 Jahr damals beantragt. Freundliche Grüße

von Julia_si am 20.11.2020, 10:58



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Du hast kein Anspruch auf Verlängerung. Du hättest gleich 2 Jahre auf einen Zwilling melden müssen, dann wäre es nicht zustimmungspflichtig vom AG.

Mitglied inaktiv - 20.11.2020, 11:16



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

wenn nicht, hilfe. dann hast du kein anrecht auf verlängerung, da du dich für die ersten beiden jahre festlegen musst mit erstmeldung. heißt, wenn du 1 jahr meldest, ist der umkehrschluss, dass du nach dem jahr arbeiten kommst. anrecht auf verlähgerung hier hast du NICHT. zweites problem: wenn du NICHT getrennt meldest, läuft alles parallel. heißt für BEIDE kinder ist jetzt ein jahr weg. du musst in der meldung angeben, für welches kind du ez nimmst.

von mellomania am 20.11.2020, 11:35



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Hast du für beide Kinder zeitgleich EZ gemeldet? Wenn Nein, dann erkundige dich mal bei der EG-Stelle, ob du fürs 2.Kind noch EZ mit EG beziehen kannst (13+14.Monat). Ob das möglich ist, weiß ich nicht. Prinzipiell ist es so, wenn 1 Jahr EZ genomnen wurde, dann kann nur mit Zustimmung des AG verlängert werden. Wenn 2 Jahre EZ genannt wurden, dann kann ohne Zustimmung des AG verlängert werden, insofern, es mind 7 Wochen gemeldet wird (bei Kindern ab 2015, sonst sind es 13 Wochen). Als Erstes würde ich mich bei der EG-Stelle beraten lassen und dann zeitnah Kontakt zum AG aufnehmen.

von Ani123 am 21.11.2020, 16:47



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

die 13 wochen gelten nur dann, wenn die kinder über 3 sind. nach zwei jahren kann sie das 3. jahr 7 wochen vorher melden.

von mellomania am 22.11.2020, 08:07



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Hier wird alles zur Elternzeit bei Zwillinge erklärt: https://www.elterngeld.de/elterngeld-bei-zwillingen/#gref

Mitglied inaktiv - 22.11.2020, 12:27



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