Sehr geehrte Frau Bader, seit der Geburt meiner ersten Tochter (05.02.2014) bin ich für zwei Jahre in Elternzeit gegangen, erhalte somit theoretisch gesplittetes Elterngeld bis Februar 2016. Jetzt gab es eine Trennung zwischen mir und dem Kindsvater, worauf beidseitig entschieden wurde, dass die Kleine beim Vater ihren regulären Wohnsitz behalten soll. Somit werde ich in Zukunft wohl kein Elterngeld mehr beziehen können, da meine Tochter ja nicht bei mir im Haushalt lebt. Richtig? Also würde ich wieder anfangen können zu arbeiten in meiner alten Vollzeitstelle. Nun bin ich aber erneut schwanger (ET 08.11.15) und würde aufgrund eines Beschäftigungsverbotes (medizinischer Beruf) ja nicht wieder arbeiten können. Daher meine Frage: Muss ich meine Elternzeit aufgrund der Tatsache, dass meine Tochter nicht mehr bei mir wohnt abbrechen? Und was dann? Sofort in das Beschäftigungsverbot gehen? Wäre das rechtlich überhaupt möglich, oder was schlagen Sie als nächsten Schritt vor? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mfg
von Geheimagent 85 am 14.06.2015, 04:02