Guten Tag!
Ich habe eine Frage zum Thema "Elternzeit".
Mein zweites Kind ist im August 2015 geboren und ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt.
Wäre es denn möglich, heute schon die weiteren zwei Jahre zu beantragen und trotzdem nächstes Jahr im August 15-20 Std. zusätzlich arbeiten zu gehen? Muss hier der Arbeitgeber einwilligen, oder steht mir dies zu?
Desweiteren hatte ich bei meinem ersten Kind, geboren 2011 ebenfalls nur ein Jahr Elternzeit.
Könnte ich hier auch noch die zwei Jahre nehmen, oder sind diese nun verfallen?
Vielen Dank!
MfG mariechen2607
von
mariechen2607
am 15.12.2015, 09:53
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
1. Bei Kind 1 können Sie mit Zustimmung vom AG ein weiteres Jahr nehmen bis es 8 ist
2.Bei Kind 2 können Sie ohne Zustimmung des AG die zwei weiteren Jahre nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2015
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Bei Kind 2 geht das so, da nach Juli 2015 geboren. Da sind noch 24 Monate über.
Bei Kind 1 nur 12 Monate und auch nur da, wenn Du sie Dir hast übertragen lassen bis zum 8. Geburtstag.
Ansonsten reine Kulanz des AG.
von
Sternenschnuppe
am 15.12.2015, 13:40
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Vielen Dank. Aber wie sieht es mit den zusätzlichen ArbeitsStunden aus, während der verlängerten Elternzeit? Muss mein AG mich dann beschäftigen, wenn ich arbeiten möchte?
Lg mariechen2607
von
mariechen2607
am 15.12.2015, 14:53